Also meine Frau auch dann noch, wenn keine Ansprüche für Kindesunterhalt gegen mich mehr geltend gemacht werden können, trotzdem noch die Möglichkeit hat mir den Gerichtsvollzieher zu schicken?
Aufgrund Beschlusses des Amtsgerichtes #### vom #### ist er verpflichtet, für seine Kinder #### und #### monatlichen Kindesunterhalt zu zahlen. Obwohl er - jedenfalls teilweise - leistungsfähig war, leistete er keinerlei Zahlungen, so daß der Unterhalt seiner Kinder ohne die Hilfe anderer gefährdet war. ... Sicherlich kommt auf mich die Frage zu : "was haben Sie unternommen um den Kindesunterhalt zu sichern, bzw. was unternehmen Sie um den Kindesunterhalt in Zukunft zu sichern ?"
Es folgte eine Berechnung meines Unterhalts auf ihr anraten und ein Mehrbedarf für mein Kind, wollte sie auch erstreiten. ... Die Berechnung meines Unterhaltes erfolgte ohne die Einkünfte von seiner jetzigen Ehefrau mit zu berücksichtigen ! ... Ich selber habe angeblich keinen Anspruch auf Unterhalt.
Ich meine, ich wäre froh, nicht mehr finanziell von meinem Ex-mann abhängig zu sein, aber solange ich keine neue Arbeit gefunden habe, bleibt mir nur das Kindergeld und den Kindesunterhalt sowie ein kleines Arbeitslosengeld, da ich nur Teilzeit gearbeitet habe.
Wenn ich jetzt – NACH Aufforderung der Kindesmutter zur Zahlung von Kindesunterhalt – einen solchen Vertrag abschließe, muss dieser dann bei der Berechnung des bereinigten Netto-Einkommens angerechnet werden oder kann die Gegenseite dieses ablehnen, da dieses eben erst nach der Aufforderung zur Zahlung von Betreuungsunterhalt vorgenommen wurde (und sich mindernd auf die Höhe der Zahlungen auswirkt)?
Hallo, wir sind seit 7Jahren getrennt und seit 5Jahren geschieden.Ich war immer fair zu meinem Ex-Mann, war nie beim Anwalt und bin ihm immer entgegengekommen! Ich arbeite halbtags (600Euro netto) seit 6Jahren um meinem Ex-Mann und mich etwas zu entlasten und habe einen Sohn von 8Jahren, der außerdem sehr krank ist.Nun wird mir ab september, wenn mein sohn in die 3.klasse kommt, mein Gehalt voll angerechnet , obwohl es eh so wenig ist. Ist das Rechtens??
Bisher hat der Vater den Kindesunterhalt für beide Kinder auf mein Konto überwiesen und die Kinder haben von mir ein Taschengeld erhalten. ... Seit zwei Monaten nun überweist der Vater dem ältesten Kind den Unterhalt auf sein Konto.
Nun bekomme ich Post vom Jugendamt, dass ich doch bitteschön den vollen Unterhalt zu bezahlen hätte, d.h. ich doppelt zahlen soll, für die Betreuung, die ich in dem einen Monat zur Hälfte geleistet habe (und den damit verbundenen Ausgaben) als auch den vollen Betreuungsunterhalt, welcher der Kindesmutter zusteht, obwohl sie das Kind nur zur Hälfte betreut hat.
Das volljährige Kind möchte jedoch auf den Rückständigen Unterhalt verzichten. ... Meine Meinung ist, dass auch der Rückständige Unterhalt dem Kind zusteht, es sei denn die Mutter könne nachweisen, dass Sie den Barunterhalt anstatt meiner geleistet hat.
Ich zahle Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle. ... Dementsprechend habe ich natürlich den Kindesunterhalt wieder nach unten korrigiert. ... Jeden Monat, wenn der Unterhalt auf ihrem Konto landet, täuscht sie 1-2 Tage lang schlechte Laune vor und behauptet gegenüber meiner Tochter, ich sei geizig und würde an ihrem Unterhalt sparen.