Sehr geehrter Fragesteller,
zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
1.
Probleme, wie Sie sie hier beschreiben, treten bei einer Trennung bzw. Scheidung immer wieder auf. Ursächlich können vielfältige Gründe sein, gemeinsam ist diesen Problemen aber stets, dass ein Elternteil (oder auch beide Elternteile) mit der Trennung psychisch nicht fertig werden und ihre Feindseligkeit gegenüber dem ehemaligen Ehegatten auf dem Rücken der Kinder austragen.
Es gibt eine Reihe von Beratungsangeboten, die aber nur dann Sinn machen können, wenn Beratungsbereitschaft besteht. Fehlt es an der Beratungsbereitschaft bei einem Elternteil, geht jeder Beratungsversuch ins Leere.
Ihre Schilderung verstehe ich dahingehend, dass Ihre geschiedene Ehefrau die ständige Konfrontation mit Ihnen sucht, wobei ihr die gemeinsame Tochter gewissermaßen als Mittel zum Zweck zu dienen scheint. Die Tochter ist schließlich die noch verbliebene Verbindung zwischen Ihnen und Ihrer geschiedenen Ehefrau und über Ihre Tochter hat die Kindesmutter die Gelegenheit, Sie anzugreifen.
Dass dieses Verhalten der Mutter dem Wohl der Tochter nicht zuträglich ist, braucht man mit Sicherheit nicht zu vertiefen.
2.
So bedauerlich eine derartige Situation ist, so gering sind die rechtlichen Möglichkeiten, diese unschöne Sachlage zu ändern. Rechtsprechung und Gesetz können eine Gegebenheit regeln oder ändern, nicht aber den Charakter eines Menschen. Und genau um den letztgenannten Punkt geht es hier: Hätte die geschiedene Ehefrau das Rückgrat, würde sie der gemeinsamen Tochter mit auf den Weg geben, dass sie es begrüße, dass die Tochter sich bei Ihnen und Ihrer neuen Freundin wohl fühle. Zu einem solchen, dem Kindeswohl förderlichen Verhalten ist die Kindesmutter aber nicht fähig. Und damit werden Sie und Ihre Tochter letztlich leben müssen.
Sie haben insofern Glück, als dass die Tochter bereits 16 Jahre alt ist und nach Ihrer Schilderung die Trennung ihrer Eltern gut gemeistert zu haben scheint und auch das Verhalten der Mutter zu nehmen weiß.
Die rechtlichen Möglichkeiten sind, wie oben schon gesagt, eher gering.
Denkbar wäre, dass die Tochter zu Ihnen zieht und so nicht mehr wie jetzt dem Einfluß der Mutter ausgesetzt wäre. Ob das eine praktikable Lösung sein kann, kann ich aufgrund der Sachverhaltsschilderung nicht beurteilen.
Sie könnten auch anstreben, das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu erhalten mit der Folge, dass Sie bestimmen könnten, bei wem die Tochter wohnt. In einem solchen gerichtlichen Verfahren würde die Tochter befragt werden und aufgrund ihres Alters die Entscheidung des Gerichts maßgeblich beeinflussen.
Andere Möglichkeiten haben Sie nicht.
Vielleicht ist es aber sinnvoll, die Zeit abzuwarten. Die Tochter scheint zu Ihnen ein gutes Verhältnis zu haben, das Sie durch Verständnis fördern können. Vielleicht können Sie, sofern das überhaupt eine Option ist, auch die Möglichkeit ansprechen, dass Ihre Tochter zu Ihnen zieht. Das wäre allemal besser als einen Rechtsstreit zu führen.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
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