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Nach Trennung: Verletzen der Wohlverhaltensklausel durch Exfrau - sanktionierbar?

| 22. April 2017 21:49 |
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Familienrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Geschichte ist eigentlich endlos, ich versuche mich kurz zu fassen.

Ich habe mich 2014 nach 15-jähriger Ehe von meiner Frau getrennt. Die Ehe wurde im Februar 2016 geschieden. Wir haben eine gemeinsame Tochter, die inzwischen 16 ist. Die Tochter hat die Trennung sehr "gut" verkraftet, denn es gab beiderseitiges "Fehlverhalten" in Form von Außenbeziehungen. Leider ist das Verhältnis zur Exfrau extrem schlecht Es wurde bereits vor der Trennung mündlich und schriftlich ein "Rosenkrieg" angedroht, etc.

Durch eine sehr großzügige Abfindung (3,5 Jahre Ehegattenunterhalt im Voraus) sowie ein freiwilliges Entgegenkommen in Höhe von 65.000 Euro beim Zugewinnausgleich hoffte ich, Ruhe in die Situation bringen können, leider vergeblich.

Ich habe nun eine neue Partnerin. Meine Exfrau hat mehr als 18 Monate lang unsere Tochter, die frewiillig (!) die Partnerin kennen lernen wollte, massiv unter Druck gesetzt, wie könne sie sich nur mit "dieser PErson" treffen, etc. Nach jedem Treffen zwischen meiner neuen Partnerin, meiner Tochter und mir hat meine Exfrau mit "Liebesentzug" reagiert: "Geh auf dein Zimmer", "ich koche dir heute nichts zu abend", etc.

Inzwischen hat die Tochter aber ihr gegenüber klar vertreten, dass sie derlei Einmischungen nicht mehr wünscht, insofern ist Ruhe eingetreten an dieser Front.

Aber es gibt eine neue.

Ich zahle Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle. Vor 1 Jahr habe ich eine deutlich besser bezahlte Stelle angenommen und den Unterhalt natürlich dementsprechend erhöht. Da diese Stelle aber mit dauernden Auslandsaufenthalten verbunden war und daher die regelmäßigen Treffen mit meiner Tochter erschwert wurden, habe ich diese Stelle nach 9 Monaten wieder gekündigt und befinde mich nun wieder im vorherigen, niedriger dotierten Arbeitsverhältnis. Dementsprechend habe ich natürlich den Kindesunterhalt wieder nach unten korrigiert. Zusätzlich zahle ich freiwillig alleine den Klavierunterricht für die Tochter(100 Euro monatlich), außerdem habe ich freiwillig die KOsten von 50 Euro monatlich für eine Ausbildungsversicherung übernommen, deren Nutznießer meine Exfrau ist. Es ist also festzustellen, dass ich "immer noch" deutlich mehr zahle als ich müsste.

Hinzu kommt, dass die Gattin voll berufstätig ist und netto inzwischen etwas mehr verdient als ich. Der Ehegattenunterhalt, den ich vorab gezahlt habe für 3,5 Jahre basierte allerdings auf der damaligen Situation, als meine Exfrau nur geringfügig selbstständig war - mithin habe ich also auch hier knapp 15.000 Euro zuviel bezahlt.

Nun ist es so: Seit ich den Unterhalt nach unten angepasst habe terrorisiert meine Exgattin mich mit Mails und versucht, unsere Tochter gegen mich aufzubringen. Sie eröffnete ihr, ihr jetzt keine Süßigkeiten oder Kleidung mehr kaufen zu können und versucht über meine Tochter an das Geld zu kommen. Regelmäßig fordert sie meine Tochter auf, von mir Geld "einzuziehen", weil sie sich jetzt alles mögliche nicht mehr leisten könne. Meine Tochter hat ihr gegenüber mehrfach geäußert, dass sie zu diesen finanziellen Themen nichts hören will - aber meine Exfrau hört nicht damit auf. Jeden Monat, wenn der Unterhalt auf ihrem Konto landet, täuscht sie 1-2 Tage lang schlechte Laune vor und behauptet gegenüber meiner Tochter, ich sei geizig und würde an ihrem Unterhalt sparen.

Ich habe ein Vermittlungsgespräch mit der Erziehungsberatungsstelle des JA angestrebt, aber meine Exfrau weigert sich, daran teilzunehmen.

Ich erkenne hier eine fortwährende Verletzung der Wohlverhaltensklausel, denn meine Tochter wird über einen längeren Zeitraum immer wieder dahingegen aufgehetzt, ich sei geizig, was gerade in Anbetracht der zahlreichen finanziellen Entgegenkommen von meiner Seite sehr ärgerlich und unproduktiv ist.

Nun meine Frage: Kann ich dagegen etwas unternehmen? M.E. wird das Kindeswohl dahingehend gefährdet, dass meine Tochter fortwährend ein negatives Bild von mir oktroyiert bekommt.

Freue mich auf Rückmeldung, danke.



22. April 2017 | 22:44

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:


1.

Probleme, wie Sie sie hier beschreiben, treten bei einer Trennung bzw. Scheidung immer wieder auf. Ursächlich können vielfältige Gründe sein, gemeinsam ist diesen Problemen aber stets, dass ein Elternteil (oder auch beide Elternteile) mit der Trennung psychisch nicht fertig werden und ihre Feindseligkeit gegenüber dem ehemaligen Ehegatten auf dem Rücken der Kinder austragen.

Es gibt eine Reihe von Beratungsangeboten, die aber nur dann Sinn machen können, wenn Beratungsbereitschaft besteht. Fehlt es an der Beratungsbereitschaft bei einem Elternteil, geht jeder Beratungsversuch ins Leere.

Ihre Schilderung verstehe ich dahingehend, dass Ihre geschiedene Ehefrau die ständige Konfrontation mit Ihnen sucht, wobei ihr die gemeinsame Tochter gewissermaßen als Mittel zum Zweck zu dienen scheint. Die Tochter ist schließlich die noch verbliebene Verbindung zwischen Ihnen und Ihrer geschiedenen Ehefrau und über Ihre Tochter hat die Kindesmutter die Gelegenheit, Sie anzugreifen.

Dass dieses Verhalten der Mutter dem Wohl der Tochter nicht zuträglich ist, braucht man mit Sicherheit nicht zu vertiefen.


2.

So bedauerlich eine derartige Situation ist, so gering sind die rechtlichen Möglichkeiten, diese unschöne Sachlage zu ändern. Rechtsprechung und Gesetz können eine Gegebenheit regeln oder ändern, nicht aber den Charakter eines Menschen. Und genau um den letztgenannten Punkt geht es hier: Hätte die geschiedene Ehefrau das Rückgrat, würde sie der gemeinsamen Tochter mit auf den Weg geben, dass sie es begrüße, dass die Tochter sich bei Ihnen und Ihrer neuen Freundin wohl fühle. Zu einem solchen, dem Kindeswohl förderlichen Verhalten ist die Kindesmutter aber nicht fähig. Und damit werden Sie und Ihre Tochter letztlich leben müssen.

Sie haben insofern Glück, als dass die Tochter bereits 16 Jahre alt ist und nach Ihrer Schilderung die Trennung ihrer Eltern gut gemeistert zu haben scheint und auch das Verhalten der Mutter zu nehmen weiß.

Die rechtlichen Möglichkeiten sind, wie oben schon gesagt, eher gering.

Denkbar wäre, dass die Tochter zu Ihnen zieht und so nicht mehr wie jetzt dem Einfluß der Mutter ausgesetzt wäre. Ob das eine praktikable Lösung sein kann, kann ich aufgrund der Sachverhaltsschilderung nicht beurteilen.

Sie könnten auch anstreben, das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu erhalten mit der Folge, dass Sie bestimmen könnten, bei wem die Tochter wohnt. In einem solchen gerichtlichen Verfahren würde die Tochter befragt werden und aufgrund ihres Alters die Entscheidung des Gerichts maßgeblich beeinflussen.

Andere Möglichkeiten haben Sie nicht.

Vielleicht ist es aber sinnvoll, die Zeit abzuwarten. Die Tochter scheint zu Ihnen ein gutes Verhältnis zu haben, das Sie durch Verständnis fördern können. Vielleicht können Sie, sofern das überhaupt eine Option ist, auch die Möglichkeit ansprechen, dass Ihre Tochter zu Ihnen zieht. Das wäre allemal besser als einen Rechtsstreit zu führen.


Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt


Bewertung des Fragestellers 7. Juni 2017 | 14:38

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