Schenkung Immobilie / Pflegekosten / Rückforderung bei Verarmung
vom 23.5.2025
für 52 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Eichhorn / Pirna
In diesem Vertrag wurde ein Wohnrecht mit folgenden Worten vereinbart: Wohnungsrecht Der Erwerber übernimmt gegenüber den Veräußerern -nachstehend „Berechtigte" genannt - als Gesamtberechtigten gem. § 428 BGB unentgeltlich auf Lebensdauer des Längerlebenden das Wohnungsrecht in dem gesamten Haus nebst Garage - unter Ausschluss des Eigentümers – sowie das Nutzungsrecht am Garten. ... (Hausverkauf, Vermietung, Ausgleichszahlungen) Frage 2: Falls Forderungen des Sozialamtes entstehen könnten: Lies sich das durch eine Änderung im Wohnrecht umgehen bzw.