Funktionsübertragung bei gemeinsamer Arbeit an Website
Eine Privatperson A betreibt eine Website und ist entsprechend im Impressum als Dienstanbieter angegeben. Auf der Website gibt es u.a. ein Kontaktformular und man kann z.B. auch kostenlos Material bestellen. Dafür werden die entsprechend benötigten personenbezogenen Daten erhoben (z.B. die Adresse).
Neben Person A gibt es im Wesentlichen drei weitere Personen (B, C und D), die an der Website arbeiten und dabei entweder die personenbezogene Daten verwenden oder zumindest mit diesen Daten in Kontakt kommen können:
Person B bearbeitet E-Mails, die über das Kontaktformular eingehen und beantwortet diese entweder selbst oder leitet sie ggf. an Person C oder D zur Beantwortung weiter. Zudem leitet Person B E-Mails über eingehende Bestellungen (inkl. der Bestelldaten) an Person C weiter.
Person C bearbeitet letztendlich die Bestellungen, die Person B an sie weitergeleitet hat, d.h. sie stellt die entsprechenden Pakete zusammen usw. Zudem beantwortet Person C ggf. E-Mails, die über das Kontaktformular eingegangen sind. Beides geschieht ggf. in Absprache/Zusammenarbeit mit Person A (Person A und C sind verheiratet).
Person D übernimmt den eigentlichen technischen Betrieb der Website, d.h. sowas wie die Einrichtung und Verwaltung des Servers, Betrieb des selbst entwickelten Content Management Systems (CMS) auf dem Server, Weiterentwicklungen am CMS, Wartungs- und Pflegearbeiten usw. Gemietet werden der Server und der genutzte E-Mail-Dienst ebenfalls von Person D (dabei schließt Person D mit dem Server- und E-Mail-Dienstanbieter Verträge zur Auftragsdatenverarbeitnug). Bei diesen Aufgaben richtet sich Person D grundsätzlich nach dem, was Person A sich wünscht oder sonst zumindest im Sinne von Person A ist (Person A selbst ist technisch nicht wirklich versiert und überlässt technische Dinge deshalb grundsätzlich erstmal Person D). Neben diesen technischen Dingen ist aber auch nicht ausgeschlossen, dass Person D hin und wieder inhaltliche oder zumindest weniger technische Arbeiten durchführt und dabei ebenfalls mit personenbezogenen Daten in Kontakt kommt bzw. diese zur Durchführung der entsprechenden Aufgabe nutzt. Darüber hinaus achtet Person D auch darauf, dass z.B. datenschutzrechtliche Bestimmungen im Zusammenhang mit der Website eingehalten werden und setzt die ggf. dafür notwendigen technischen Änderungen um.
Kann man hier sagen, dass die Personen B, C und D ihre Aufgaben für Person A jeweils in Form einer Funktionsübertragung durchführen (d.h. Übermittlungen von personenbezogenen Daten zwischen den Personen stattfinden) oder muss man unter diesen Personen irgendwo von einer Auftragsdatenverarbeitung ausgehen?
Wenn man zumindest bei Person D davon ausgehen kann, dass sie ihre Aufgaben für Person A in Form einer Funktionsübertragung durchführt: Wer von beiden müsste dann in der Datenschutzerklärung der Website als verantwortliche Stelle genannt werden? Person A als Dienstanbieter oder Person D, auf dessen gemieteten Server die Website läuft und wo damit die Datenverarbeitung zunächst mal stattfindet? Falls Person D als verantwortliche Stelle angegeben werden muss: Kann dann dennoch Person A als Dienstanbieter im Impressum stehen bleiben oder müsste dann dort sogar Person D stehen?