Kündigung wegen Auslandsjahr und Wiedereinstellungszusage
vom 26.3.2015
75 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Raphael Fork / Dortmund
Gibt es eine Möglichkeit, zu kündigen oder im Rahmen einen Aufhebungsvertrages an die frühere Mitarbeit im Unternehmen anzuknüfen und damit meine Rechte zu wahren, die sich aus der längeren Betriebszugehörigkeit ergeben?