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Nutzung des Hofes

7. Dezember 2015 14:53 |
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Hauskauf, Immobilien, Grundstücke


Beantwortet von

Wir besitzen ein geteiltes Grundstück.Das Vorderhaus und der angrenzende halbe Hof gehört uns.Seitlich im Hof steht ein leerstehendes Haus.Der hintere Hof gehört zu diesem Haus.Dieses Haus hat ein Wegerecht über unseren Hof im Grundbuch eingetragen.
Dem Besitzer des leerstehenden Hauses gehört auch das rechts neben unserem Haus stehende Mehrfamilienhaus.Seine Mieter und er selbst stellen die Autos auf unseren Hof,bringen ihren Müll über unseren Hof zur Straße .Wir haben eine kleine Firma und brauchen den Platz für uns.Der Eigentümer ist der Meinung ,daß er das Wegerecht für das leerstehende Haus für sein Mehrfamilienhaus nutzen kann.
Ist das Wegerecht auf andere Immobilien übertragbar?

7. Dezember 2015 | 17:10

Antwort

von


(553)
Königstraße 35
70173 Stuttgart
Tel: 0711/7586610
Web: https://www.dr-traub.legal
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Prinzipiell ist das Wegerecht durch Eintragung ins Grundbuch bestimmt.

Aufgrund der fortgeschrittenen Zeit, beantworte ich Ihnen die Frage durch Ergänzung in 30 Minuten.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Traub
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 7. Dezember 2015 | 17:47

Das Wegerecht bezieht sich nur auf das leerstehende Haus.Das andere Haus hat kein Wegerecht.Können wir also das Parken auf unserem Hof untersagen?Ebenso die andere Nutzung?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 7. Dezember 2015 | 18:15

Auf Grundlage des von Ihnen geschilderten Sachverhalts können Sie das Parken auf dem Hof untersagen. Ebenso andere Nutzungen, da keine entsprechende rechtliche Handhabe seitens der jeweiligen "Nutzer" besteht.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Traub
Rechtsanwalt

Ergänzung vom Anwalt 7. Dezember 2015 | 17:14

Wie bereits erwähnt ist das Wegerecht als Grunddienstbarkeit in der Regel im Grundbuch einzutragen. Dort lässt sich auch entnehmen, für wen das Wegerecht gilt.

Ob das Wegerecht unproblematisch auf die andere Immobilie Ihres Nachbars übertragbar ist, richtet sich nach den Regelungen im Grundbuch (hilfsweise auch nach den zugrundeliegenden notariellen Kaufverträgen).

Ggf. könnte Ihr Nachbar das Wegerecht auf das neue Grundbuch übertragen. Dies müsste jedoch dann ggf. notariell geregelt werden. Ganz so einfach wie von Ihrem Nachbarn behauptet, gestaltet sich die Rechtslage jedoch nicht.

Bei Rückfragen können Sie gerne die kostenlose Nachfragefunktion verwenden. Gerne dürfen Sie Ihre sehr allgemein gehaltene Frage auch konkretisieren.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Traub
Rechtsanwalt

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