Sehr geehrter Fragesteller,
aufgrund Ihrer Schilderungen beantworte ich Ihre Frage in einer ersten rechtlichen Einschätzung wie folgt:
1) Nein, der Mieter hat bis zum Ende des Mietvertrages die Pflicht, den Mietzins zu bezahlen, aber auch das alleinige Recht die Mietsache zu nutzen. Wenn er dem Vermieter oder Nachmieter dennoch früher die Wohnung überlasst und dafür eine hälftige Übernahme fordert, ist die betreffende Person aus dieser Vereinbarung, die sie nicht annehmen muss, allerdings zur Zahlung verpflichtet.
2) Die NK-Abrechnung hat zu erfolgen, sobald diese möglich ist, d.h. die Daten vorliegen. Dabei gehe ich davon aus, dass Vorauszahlungen vereinbart sind, da ansonsten keine Abrechnung notwendig ist. Für die Abrechnung sind die Fristen des § 556 BGB
zu beachten, d.h. nach Ablauf dieser Fristen ist eine Nachforderung des Vermieters ausgeschlossen.
3) Eine evtl. Rückerstattung von Miete richtet sich nach der Vereinbarung der Parteien, s. unter 1). Eine evtl. Rückerstattung der Nebenkosten richtet sich danach, ob die Gesamtvorauszahlungen die Gesamtnebenkosten in dem Zeitraum übersteigen oder nicht. Je nachdem besteht ein Nachforderungs- oder ein Erstattungsanspruch.
Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen eine erste rechtliche Orientierung geben zu haben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine abschließende rechtliche Bewertung Ihres Problems die Kenntnis des vollständigen Sachverhaltes erfordert. Im Rahmen dieses Forums können sich die Ausführungen aber ausschließlich auf Ihre Schilderungen stützen, und somit nur eine erste anwaltliche Einschätzung darstellen.
Ich empfehle Ihnen daher, einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zu beauftragen, sofern Sie eine abschließende Beurteilung erhalten möchten. Bitten beachten Sie, dass dabei weitere Kosten anfallen.
Gerne stehe auch ich Ihnen bei der weiteren Durchsetzung Ihrer Interessen zur Verfügung. Sollten Sie dies wünschen, können Sie sich jederzeit - gerne auch per eMail - mit mir in Verbindung setzen.
Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen
Martin P. Freisler
- Rechtsanwalt -
17. Oktober 2008
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16:10
Antwort
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