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Internetbetrug - Ware nicht erhalten - Welche Schritte nach Strafanzeige?

| 12. Januar 2025 14:02 |
Preis: 75,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 9. September habe ich über eine Anzeige auf Quoka.de Kontakt zu einem Verkäufer aufgenommen. Dieser hat mich per SMS aufgefordert, eine Überweisung von 200 EUR an Herrn Dominik Pascal Hohmann zu tätigen.

Bis heute habe ich das versprochene Paket nicht erhalten. Später stieß ich auf eine ähnliche Anzeige auf Quoka.de, bei der ich nach Kontaktaufnahme feststellte, dass erneut der gleiche Name, jedoch mit einer anderen Kontonummer und Telefonnummer, verwendet wurde.

Ich habe inzwischen Strafanzeige erstattet und kürzlich eine Mitteilung der Staatsanwaltschaft erhalten, dass die genannte Person nicht auffindbar ist.

In diesem Zusammenhang möchte ich meine Rechte wahren und entsprechende Maßnahmen prüfen.

12. Januar 2025 | 14:28

Antwort

von


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In Ihrem Fall scheint es sich um einen Betrugsfall zu handeln, bei dem der Verkäufer unter falschen Angaben Geld von Ihnen erhalten hat, ohne die versprochene Ware zu liefern. Sie haben bereits den richtigen Schritt unternommen, indem Sie Strafanzeige erstattet haben. Da die Staatsanwaltschaft mitgeteilt hat, dass die Person nicht auffindbar ist, gibt es dennoch einige Maßnahmen, die Sie ergreifen können, um Ihre Rechte zu wahren:



1. **Beweissicherung**: Stellen Sie sicher, dass Sie alle relevanten Beweise sichern. Dazu gehören der gesamte Schriftverkehr mit dem Verkäufer, die Anzeige auf Quoka.de, die Überweisungsbestätigung sowie die Mitteilung der Staatsanwaltschaft. Diese Dokumente sind wichtig, falls Sie weitere rechtliche Schritte einleiten möchten.



2. **Zivilrechtliche Schritte**: Sie können versuchen, zivilrechtlich gegen den Verkäufer vorzugehen, um Ihr Geld zurückzufordern. Dazu müssten Sie den Verkäufer schriftlich zur Rückzahlung auffordern. Da die Person nicht auffindbar ist, könnte dies jedoch schwierig sein. Eine Möglichkeit wäre, über einen Anwalt eine Einwohnermeldeamtsanfrage zu stellen, um die aktuelle Adresse des Verkäufers zu ermitteln.



3. **Kontaktaufnahme mit der Plattform**: Informieren Sie Quoka.de über den Vorfall. Plattformen sind oft daran interessiert, betrügerische Aktivitäten zu unterbinden und könnten Ihnen möglicherweise weitere Informationen über den Verkäufer geben.



4. **Weitere Ermittlungen**: Da die Staatsanwaltschaft die Person nicht auffinden konnte, könnten Sie in Erwägung ziehen, einen Anwalt zu beauftragen, der weitere Ermittlungen anstellt, beispielsweise durch eine Anfrage bei der Bank des Zahlungsempfängers. Dies könnte helfen, weitere Informationen über den Verkäufer zu erhalten.



5. **Beratungshilfe**: Falls Ihre finanzielle Situation es nicht zulässt, einen Anwalt zu beauftragen, können Sie Beratungshilfe beantragen. Dies ermöglicht Ihnen, rechtliche Unterstützung zu erhalten, ohne hohe Kosten tragen zu müssen.



Es ist wichtig, alle Schritte sorgfältig zu dokumentieren und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen, um die bestmöglichen Chancen zu haben, Ihr Geld zurückzuerhalten.


Ergänzung vom Anwalt 12. Januar 2025 | 14:32

Versuchen Sie mit der Anschrift die Sie haben mal eine Einwohnermeldeamts Anfrage online per Mail und senden die Anzeige mit. Sie haben ein berechtigtes Interesse daran zu erfahren, ob die Person eine neue bzw. andere Meldeadresse hat. Dahin senden Sie dann ihre zivilrechtliche Rückforderung und wenn nichts passiert einen Mahnbescheid. Gibt es keine Meldeadresse können Sie ggf. auch eine öffentliche Bekanntgabe als Zustellersatz beantragen. Der Mahnbescheid wäre dann auch gültig und gilt 30 Jahre. Wenn Sie weitere Fragen haben - gerne. Bzgl. einer weitere rechtlichen Beratung stehe ich gerne zur Verfügung.

Ergänzung vom Anwalt 20. Januar 2025 | 15:15

Guten Tag, ich melde mich nochmal kurz: Würden Sie mir bitte einen kleinen Gefallen tun und auf meiner Kanzleiseite bei Trust Pilot eine Bewertung abgeben?

Ich bin ihnen sehr dankbar bereits hier so eine tolle Bewertung abgeben zu haben.
Bei Trustpilot hätte es für mich den Effekt, dass ich dadurch bei Google leichter auffindbarer für neue Kunden mit meiner auch ganz neuen Kanzlei Seite werden würde. Sie helfen mir damit also sehr!
Mit den Bewertungen hier klappt das leider nicht und da liegt auch der Unterschied und Grund weshalb ich Sie hier nochmal frage.

Viele Grüße Schulze

https://de.trustpilot.com/review/msadvocate.net

Noch ein Nachtrag:
Fall es Sie interessiert:

Sie finden mich auch bei IG mit vielen Beiträgen zum Auswandern, Reisen und Steuern im In- und Ausland.
https://www.instagram.com/ms_advocate__/?hl=de

Bewertung des Fragestellers 12. Januar 2025 | 15:21

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