Sehr geehrte Damen und Herren, derzeit bin ich in einer Kommune mit folgenden vertraglichen Bedingungen beschäftigt: Befristung auf 2 Jahre seit 01.11.07 Anzahl der wöchentlichen Stunden: 30 Entgeltgruppe E 9 Vertragspartner: die Kommune und ich Einstellung mit sachlichem Grund und auf Grund eines Förderprogramms durch das Land für Studienabsolventen Fördersumme 100 % bei den oben genannten Bedingungen Sachverhalt: nach einer internen Stellenausschreibung innerhalb der kommunalen Verwaltung mit der Entgeltgruppe E 8 wurde meine Bewerbung mit folgender Begründung abgelehnt: 1. ich sei nicht gleichzusetzen mit einem Arbeitgeber der Kommune, da mein Gehalt zu 100 % vom Land kommt (bezahlt werde ich von der Kommune nach TVöD, nicht nach TV-L) Somit könne ich mich ausschließlich auf externe öffentliche Stellenausschreibungen bewerben. 2. auf Grund meiner Qualifikation (FH-Abschluss mit A II Abschluss) hätte ich Anspruch auf die Vergütungsgruppe E 9 und könnte diesen auch geltend machen, wenn die Stelle mit der Entgeltgruppe E 8 durch mich besetzt werden würde Meine Fragen: 1. ... Frage: Habe ich grundsätzlich Anspruch auf die Entgeltgruppe E 9, selbst wenn ich mich auf eine "minderwertigere" Stelle bewerbe bzw. besteht ein Zwang für die Verwaltung, mich mindestens in die Entgeltgruppe E 9 einzugruppieren?