Ich bin bei einem Schweiz Arbeitgeber angestellt und verfüge als internationaler Wochenaufenthalter über eine G-Bewilligung mit einem Wohnsitz in Zürich, bei regelmässiger wöchentlicher Rückkehr an meinen weiteren (Familien-) Wohnsitz in Deutschland (Entfernung >100 km, Zahl der Nichtrückkehr-Tage >150, tägliche Rückkehr nicht zumutbar). Entsprechend wird mein Schweizer Arbeitseinkommen in Zürich quellenbesteuert, mit anteiliger Rückerstattung der Schweizer Quellensteuer für Geschäftsreise- und homeoffice-Tage in Deutschland gemäss des jährlichen Kalendariums. Entsprechend fallen im Gegenzug anteilig Steuern in Deutschland an, gemäss der jährlichen Steuererklärung in Deutschland.