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Mit Schweizer Arbeitsvertrag in Deutschland arbeiten.

| 27. März 2019 18:23 |
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Steuerrecht


Beantwortet von

Zusammenfassung

Kann ich Probleme bekommen, wenn ich für die gleiche Firma einen neuen Arbeitsplatz in Deutschland habe, obwohl ich einen Schweizer Arbeitsvertrag habe und keine Quellensteuer entrichte?

Nein, es sollten keine Probleme auftreten. Sie sind nach dem Doppelbesteuerungsabkommen beider Länder kein Grenzgänger, da Ihr Arbeits- und Wohnort in Deutschland liegen. Eine Quellenbesteuerung in der Schweiz wäre nur dann denkbar, wenn Sie die Arbeit in der Schweiz verrichten würden. Die Tage, von denen Ihr Arbeitgeber spricht, scheinen sich auf den Grenzgängerstatus zu beziehen, hier ist aber relevant, dass Sie nicht mehr als 60 Arbeitstage in der Schweiz übernachten. Dies scheint bei Ihnen nicht der Fall zu sein.

Ich habe eine Schweizer Arbeitsvertrag. Ich habe eine Sonderregelung und entrichte keine Quellensteuer, da ich keinen Grenzübertritt zu meinem Arbeitsplatz habe. Da ich in einem Grenzkraftwerk arbeite und mein hauptsächlicher Arbeitsort in Deutschland ist. Meine Steuern entrichte ich in Deutschland. Seit einiger Zeit habe ich für die gleiche Firma einen neuen Arbeitsplatz in Deutschland. Auch für diesen findet kein Grenzübertritt statt. Ich arbeite ebenfalls auf Deutschem Hoheitsgebiet. Können nun für mich Problem auftreten. Ich beziehe für die neue Arbeitsstelle Spesen. Sonst hat sich nichts geändert. Mein Arbeitgeber spricht von irgendwelchen prozentualen Tagen die ich in der Schweiz beziehungsweise in Deutschland arbeiten darf. Das verstehe ich nicht da ich ja sonst auch hauptsächlich in Deutschland gearbeitet habe. Und mit dem Finanzamt diese Sonderregelung gilt.

29. März 2019 | 07:57

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:

Ihrem Vortrag nach haben Sie zwar einen schweizerischen Arbeitgeber, Ihr Arbeits- und Wohnort liegen aber in Deutschland.

Sie sind daher nach Art. 15a des Doppelbesteuerungsabkommen beider Länder kein Grenzgänger, da Sie im Ansässigkeitsstaat auch Ihre Arbeit verrichten.

Auch mit dem neuen Arbeitsplatz und den Spesen ändern sich Ihre Rahmenbedingungen nicht.

Eine Quellenbesteuerung in der Schweiz wäre aus Art. 15a DBA nur dann denkbar, wenn Sie die Arbeit in der Schweiz verrichten würden. Sie sind aber bei einer deutschen Betriebsstätte Ihres Arbeitgebers tätig.

Die Tage von denen Ihr Arbeitgeber spricht scheinen sich auf den Grenzgängerstatus zu beziehen, hier ist aber relevant, dass Sie nicht mehr als 60 Arbeitstage in der Schweiz übernachten. Dies scheint mir bei Ihnen nicht der Fall zu sein.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.

Mit freundlichen Grüßen


Rückfrage vom Fragesteller 1. April 2019 | 11:25

Nun seit ich eine neue Arbeitsstelle habe spricht mein Arbeitgeber plötzlich von 20% die ich in der Schweiz und 80% die ich in Deutschland arbeiten dar oder muss. Nun ist wieder die Rede von 80% die ich angeblich in der Schweiz und nur 20%, die ich in Deutschland arbeiten darf. Für mich total verwirrend. Was soll das? Und wie sehen die gesetzlichen Fakten aus?

Ansonsten war die Frage super und verständlich beantwortet.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 1. April 2019 | 19:05

Gerne beantworte ich auch Ihre Nachfrage.

Ich kann aus den Vorgaben Ihres Arbeitgebers keine gesetzlichen Bestimmungen erkennen. Diese Vorgaben erscheinen mir willkürlich.

Hier würde ich gegenüber dem Arbeitengeber klären lassen, was es damit auf sich hat.

Mit freundlichen Grüßen

Bewertung des Fragestellers 1. April 2019 | 11:29

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Wie gesagt war die Frage verständlich und ausführlich beantwortet. Auf den prozentualen Anteil den ich plötzlich laut Schweizer Arbeitgeber in Deutschland und der Schweiz arbeiten darf wurde nicht eingegangen.

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 1. April 2019
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Wie gesagt war die Frage verständlich und ausführlich beantwortet. Auf den prozentualen Anteil den ich plötzlich laut Schweizer Arbeitgeber in Deutschland und der Schweiz arbeiten darf wurde nicht eingegangen.


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