Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Ihrem Vortrag nach haben Sie zwar einen schweizerischen Arbeitgeber, Ihr Arbeits- und Wohnort liegen aber in Deutschland.
Sie sind daher nach Art. 15a des Doppelbesteuerungsabkommen beider Länder kein Grenzgänger, da Sie im Ansässigkeitsstaat auch Ihre Arbeit verrichten.
Auch mit dem neuen Arbeitsplatz und den Spesen ändern sich Ihre Rahmenbedingungen nicht.
Eine Quellenbesteuerung in der Schweiz wäre aus Art. 15a DBA nur dann denkbar, wenn Sie die Arbeit in der Schweiz verrichten würden. Sie sind aber bei einer deutschen Betriebsstätte Ihres Arbeitgebers tätig.
Die Tage von denen Ihr Arbeitgeber spricht scheinen sich auf den Grenzgängerstatus zu beziehen, hier ist aber relevant, dass Sie nicht mehr als 60 Arbeitstage in der Schweiz übernachten. Dies scheint mir bei Ihnen nicht der Fall zu sein.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Alex Park
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Nun seit ich eine neue Arbeitsstelle habe spricht mein Arbeitgeber plötzlich von 20% die ich in der Schweiz und 80% die ich in Deutschland arbeiten dar oder muss. Nun ist wieder die Rede von 80% die ich angeblich in der Schweiz und nur 20%, die ich in Deutschland arbeiten darf. Für mich total verwirrend. Was soll das? Und wie sehen die gesetzlichen Fakten aus?
Ansonsten war die Frage super und verständlich beantwortet.
Gerne beantworte ich auch Ihre Nachfrage.
Ich kann aus den Vorgaben Ihres Arbeitgebers keine gesetzlichen Bestimmungen erkennen. Diese Vorgaben erscheinen mir willkürlich.
Hier würde ich gegenüber dem Arbeitengeber klären lassen, was es damit auf sich hat.
Mit freundlichen Grüßen