Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Wohnsitz im Ausland und Betriebsstätte in Deutschland

19. Juli 2022 06:27 |
Preis: 75,00 € |

Steuerrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Guten Tag,

folgende Situation:
Wir sind deutsche Staatsbürger, verheiratet und haben ein (Schul-) Kind. Wir sind zurzeit in Deutschland gemeldet und übe meine freiberufliche Tätigkeit als Softwareentwickler in Deutschland aus mit deutschen Kunden. Ich habe eine Wohnung und ein Büro (Betriebsstätte) und bin gesetzlich krankenversichert.

Wir möchten ins Ausland umziehen für mehrere Jahre außerhalb der EU, den deutschen Wohnsitz & gesetzliche Krankenversicherung abmelden und uns im Ausland krankenversichern oder eine deutsche Auslandskrankenversicherung abschließen. Das Kind würde dann eine internationale Schule im Ausland besuchen.

Das Büro (Betriebsstätte auf meinem Namen) für die Freiberuflichkeit in Deutschland soll weiterhin bestehen bleiben, da ich weiterhin meine Einkünfte aus Deutschland erzielen möchte und auch die Steuern weiterhin in Deutschland bezahlen.

Ich gründe keine Firma im Ausland und erziele auch keine Umsätze außerhalb dem deutschen Markt.

Meine Frage wäre ob das so funktioniert bzw. gesetzlich erlaubt ist ?
Vielen Dank!

19. Juli 2022 | 07:32

Antwort

von


(1460)
Hahnstr. 37a
60528 Frankfurt am Main
Tel: 017663831347
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Alex-Park-__l108192.html
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:

Ja, das ist auf jeden Fall erlaubt. Mit diesen Einkünften aus der freiberuflichen Tätigkeit wären Sie dann in Deutschland beschränkt steuerpflichtig und müsste diese Einkünfte in Deutschland angeben.

Da ich Sie so verstehe, dass die Freiberuflichkeit nicht über eine Gesellschaft (GmbH etc.) ausgeübt wird, nehmen Sie die Betriebstätte an sich ja mit, da Sie Ihre Freiberuflichkeit immer dort ausüben, wo Sie gerade arbeiten.

Gemeint ist, dass zwar eine Betriebstätte in Deutschland verbleiben kann, aber auch im Ausland eine Betriebstätte entstehen kann. Somit droht auch eine Besteuerung im Ausland.

Grundsätzlich ist Ihr Vorhaben aber umsetzbar und eine Steuerbarkeit kann in Deutschland verbleiben.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt


ANTWORT VON

(1460)

Hahnstr. 37a
60528 Frankfurt am Main
Tel: 017663831347
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Alex-Park-__l108192.html
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Erbrecht, Steuerrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Gesellschaftsrecht, Baurecht, Familienrecht, Vertragsrecht, Verwaltungsrecht, Internet und Computerrecht, Insolvenzrecht, Strafrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER