Auf unsere Bedenken hin, dass der Eigentümer nur kurz nach unserem Einzug ggf. doch einen Käufer findet und dieser dann wegen Eigenbedarf kündigt, bietet der Eigentümer an, einen Mietvertrag auf Zeit (3-4 Jahre) abzuschliessen. ... Wenn Sie eine rechtlich "wasserdichte" Formulierung für einen Mietvertrag mit gesetzlicher Kündigung vorschlagen könnten, die genau diesen Effekt hat, wäre uns damit wahrscheinlich sogar am meisten geholfen!