Kündigungsfrist nach §622 Abs. 2 BGB
vom 3.8.2022
für 45 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Sönke Doll / Itzehoe
Sprich das beide Parteien vereinbart haben das die Kündigungsfrist bei Kündigung durch den Arbeitgeber 2 Monate betragen. ... I'm neuen Arbeitsvertrag steht unter kündigunsfrist: 2.2 Nach ablauf der Probezeit gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen gemäß §622 BGB, mindestens gilt jedoch für beide Vertragspartner eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. des Monats oder zum Monatsende. Eine Verlängerung der für den Arbeitgeber maßgeblichen Kündigungsfrist "gilt auch für den/die Arbeitnehmer/in".