ich habe mich geweigert auf einen bescheid der landratsamtes ein gutachten über die fahrfähigkeit von kraftfahrzeugen erstellen und vor allem bezahlen zu sollen. bei einem kontakt mit polizisten in einer anderen sache, erwähnte ich meine parkinsonerkrankung. 14 tage später kam die aufforderung des lra. ich bin 47 - also ca. 30 jahre jünger als üblich bei dieser erkrankung, ich habe in 30 jahren fahrpraxis keinen einzigen punkt in flensburg erhalten, bin in dieser zeit kein einziges mal geblitzt worden und war am ende meiner zeit als autofahrer bei 40% in der haftpflichtversicherung. ich möchte mir jetzt einen roller kaufen - ihn aber nicht auf 25 km/h drosseln lassen, sondern bis 45 km/h nutzen. vor einem halben jahr bin ch noch einen audi a 6 gefahren, jetzt dürfte ich mich selbst auf dem roller mit dem fahrrad überholen. mein fall wurde ausführlich in der lokalpresse behandelt, der bayerische rundfunk sendete einen beitrag in bayern 1. den zeitungsbericht habe ich immer beim rollerfahren dabei und bei einem konflikt mit der polizei werde ich erneut an die medien gehen, weil ich definitiv nicht eingeschränkt bin durch meine erkrankung, aber aufgrund einer monatsrente von knapp 800 euro kein völlig unnötiges und unbegründetes gutachten vorlegen kann und möchte. die frage, die i ch jetzt an sie richten möchte, betrifft die strafe, die ich bei einer polizeikontrolle zu erwarten habe und außerdem die wirkung dieser tatsache bei der versicherung im falle eines unfalles.