Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
herzlichen Dank für Ihre Online-Anfrage. Vorab erlaube ich mir freundlichst den Hinweis, dass ich natürlich erwarte, dass die für die Beantwortung dieser Frage vorliegende Lastschrift nicht ins Leere geht. Ich wäre sonst leider gezwungen, meinerseits weitere Schritte zu ergreifen, was ich gerne vermeide!
Ersichtlich handelt es sich, angesichts der kleinen Summe, bei der die Lastschrift zurückkam, um eine Bagatelle. Sodass der vorliegende Text schon auf den ersten Blick total überzogen ist. Allerdings frage ich mich natürlich schon, woher der Verfasser derart detaillierte Informationen über Ihre „Vorgeschichte“ bzw. Vermögenssituation (soweit dies stimmt) haben konnte.
Zunächst einmal sollten Sie, um nicht den Verdacht nahezulegen, ggf. tatsächlich nicht zahlen zu wollen (möglicher Eingehungsbetrug nach § 263 StGB
), den fälligen Geldbetrag zahlen. Da nunmehr eine Mahnung vorliegt, besteht jedenfalls jetzt Verzug und damit wären zudemv etwaige kostspielige Kosten der zivilrechtlichen Rechtsverfolgung zu tragen.
Dann könnten Sie natürlich Strafanzeige erstatten unter Schilderung des Sachverhalts und mit dem Antrag, die Strafbarkeit unter allen möglichen Gesichtspunkten zu prüfen. Ersichtlich liegt (Ihren Vortrag als richtig unterstellt) hier eine Beleidigung (angebliche Vorstrafen, Formalbeleidigung „wie tief kann ein Mensch sinken pp.) vor, eine üble Nachrede wird angekündigt. Auch eine Erpressung nach § 253 StGB
ist denkbar, da auch bei berechtigten Schulden eine derartige Verknüpfung mit einem empfindlichen Übel voraussichtlich missbilligenswert ist.
Allerdings sollten Sie natürlich ernsthaft überlegen, ob Sie die Sache nicht einfach auf sich beruhen lassen. Schließlich haben Sie mit der ungedeckten Kontoverbindung diese sicherlich sehr unprofessionelle Korrespondenz der Gegenseite mitverursacht. Allerdings kann ich Sie natürlich verstehen, wenn Sie sich diese Art und Weise der Kommunikation nicht gefallen lassen wollen!
Ich hoffe, dass Ihre Fragen mithin beantwortet worden sind. Ansonsten stehe ich für Rückfragen im Rahmen der kostenlosen Nachfragemöglichkeit gerne zur Verfügung. Ist eine weitere Vertretung gewünscht, kontaktieren Sie mich einfach über die untenstehende E-Mail!
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Christoph Hellmann
-Rechtsanwalt-
Burgwedel, den 10.01.2006
mailabc@anwaltskanzlei-hellmann.de (entferne abc)
Guten Tag Herr Hellmann,
ersteinmal vielen Dank für Ihre Antwort. Sie können beruhigt sein, mein Konto ist schon gedeckt. Ich werde den Absender dieser Mail Ihre antwort zukommen lassen, ersteinmal mit den hinweis das seine Forderung natürlich beglichen wird. Desweiteren werde ich ihn zu einer Entschuldigung auffordern (entweder schriftlich oder fernmündlich). Sollte er dieser Forderung binnen 24 Stunden nicht nachkommen, werde ich natürlich Strafanzeige gegen diese Person stellen. Mit freundlichen Gruß
Guten Tag Herr Hellmann,
ersteinmal vielen Dank für Ihre Antwort. Sie können beruhigt sein, mein Konto ist schon gedeckt. Ich werde den Absender dieser Mail Ihre antwort zukommen lassen, ersteinmal mit den hinweis das seine Forderung natürlich beglichen wird. Desweiteren werde ich ihn zu einer Entschuldigung auffordern (entweder schriftlich oder fernmündlich). Sollte er dieser Forderung binnen 24 Stunden nicht nachkommen, werde ich natürlich Strafanzeige gegen diese Person stellen. Mit freundlichen Gruß
Guten Tag Herr Hellmann,
ersteinmal vielen Dank für Ihre Antwort. Sie können beruhigt sein, mein Konto ist schon gedeckt. Ich werde den Absender dieser Mail Ihre antwort zukommen lassen, ersteinmal mit den hinweis das seine Forderung natürlich beglichen wird. Desweiteren werde ich ihn zu einer Entschuldigung auffordern (entweder schriftlich oder fernmündlich). Sollte er dieser Forderung binnen 24 Stunden nicht nachkommen, werde ich natürlich Strafanzeige gegen diese Person stellen. Mit freundlichen Gruß
Sehr geehrter Ratsuchender,
ich verweise auf meine Email vom heutigen Tag!
Hochachtungsvoll
RA Hellmann