Gehaltszahlung bei Kündigung eines Minijobs
vom 24.4.2008
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA / Bad Nauheim
Meine Frage ist: Auf meinen aktuellem Zeitguthabenkonto (Vorarbeit von Urlaub oder Krankheit) sind derzeit soviele Stunden, dass ich im Monat Mai eigentlich nicht mehr arbeiten müßte und trotzdem die Lohnzahlung erhalte. Ich vermute aber, dass der Arbeitgeber mich im Mai nicht freistellt und demzufolge die Überstunden erst im Juni ausgeglichen werden könnten. ... Trifft dies auch dann zu, wenn eigentlich nur eine Tätigkeit ausgeübt wird, aber ein weiteres Gehalt durch den Ausgleich der geleisteten Mehrarbeit gezahlt wird?