Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ihre Frau ist rechtlich natürlich nicht verpflichtet auf den Vorschlag einzugehen. Das Arbeitsverhältnis ist ungekündigt und selbst bei weiterer Krankheit Ihrer Frau wäre es für den Arbeitgeber sehr schwierig das Arbeitsverhältnis zu kündigen.
Ein Anspruch auf eine bestimmte Abfindung gibt es nicht, letztlich ist es eine Frage ob man sich auf einen Aufhebungsvertrag einigen kann, mit dem beide Seiten leben können.
Ich kenne die vertragliche Kündigungsfrist Ihrer Frau nicht, die gesetzliche Frist aus § 622 II BGB
wären die angebotenen 7 Monate. Diese Frist muss zwingend eingehalten werden um eine Sperrfrist bei der Bundesagentur für Arbeit zu vermeiden.
Aus Ihrer Schilderung geht nicht hervor ob und wenn ja welche Abfindung angeboten wurde.
Das Angebot die Differenz zum Krankengeld zu übernehmen ist sicherlich in Ordnung, ich würde aber wegen der langen Zugehörigkeit ohne Abfindung keinen Aufhebungsvertrag schließen.
Ihre Frau kann natürlich bis 65 arbeiten, es gibt keine Pflicht die Rente mit 63 in Anspruch zu nehmen. Selbst wenn im Arbeitsvertrag steht, dass das Arbeitsverhältnis mit Erreichen der Altersgrenze endet, dann man meint das die Regelaltersgrenze. Ihre Frau kann zwar mit 63 in Rente gehen, muss das aber nicht und der Arbeitgeber kann Sie nicht zwingen.
Man wird in Ihrem Fall sicher bei der Abfindung nicht ein halbes Bruttogehalt pro Beschäftigungsjahr ansetzen, weil dies für den Arbeitgeber finanziell nicht lohnen würde. Wenn der Arbeitgeber aber ein früheres Ausscheiden möchte, müsste er schon ein angemessene Abfindung anbieten. Zur Höhe kann man ohne weitere Informationen leider von hier wenig sagen.
Ich würde das Angebot so nicht annehmen. Man müsste den kompletten Text kennen und auch natürlich wissen, ob es realistisch ist, dass Ihre Frau die Arbeit wieder aufnimmt, oder ob es doch sinnvoll ist, über eine Beendigung nachzudenken.
Sie sollten sich vor Ort anwaltlich beraten lassen und dann mit dem Arbeitgeber verhandeln.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeits- und Familienrecht
Hallo, man hat Ihr zusätzlich 3 Monatsgehälter und Auszahlung von Urlaubsgeld zu den oben beschriebenen Zahlungen angeboten.
meine Frau möchte natürlich Rente mit 63 in Anspruch nehmen!!
Bitte nochmasl einen Tip annehmen oder Nachverhandel?
Sorry hatte die Angaben nicht vollständig
Vielen lieben Dank
Sehr geehrter Fragesteller,
ich komme gerne auf die Nachfrage zurück.
Das Angebot ist sicher nicht schlecht, auf der anderen Seite würde ich zu einer höheren Abfindung im Bereich von 5-6 Bruttogehältern tendieren, zusätzlich zu den weiteren Zusagen.
Letztlich ist die Sache durch die Krankheit Ihrer Frau und das späteren Arbeitslosengeld für den Arbeitgeber relativ preiswert, weil er nur die Differenz ausgleich. ich denke bei einer etwas höheren Abfindung wäre der Vorschlag gut annehmbar, die genaue Höhe ist ja letztlich Verhandlungssache, wobei nach meiner Erfahrung der Arbeitgeber häufig in der Lage und bereit ist sein Angebot zu erhöhen, denn er gewinnt Planungssicherheit.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeits- und Familienrecht