Ich befürchte, dass wir vom Verein niemals eine andere Pflegestellen angeboten bekommen werden, da ein beißender Hund ja wohl kaum vermittelt wird und somit dem Verein auch kein Geld einbringt. ... Da ich es eine unzumutbare Belastung für mich als Pflegestelle finde, soviel Geld zahlen zu sollen, damit der Verein sich um eine andere Unterbringung kümmert (abgesehen davon ist es anscheinend unmöglich, für verhaltensauffällige Hunde kurzfristig eine Unterbringung zu bekommen, zumal auch schon die Ferienzeit vor der Tür steht und alle angefragten Pensionen voll sind) und der Hund auch nicht unbedingt sofort weg muss, nun meine Frage: Kann der Verein darauf bestehen bzw. ist es rechtes, dass der Verein verlangt, dass ich den Hund zunächst in einer Hundepension auf meine Kosten unterbringen muss, bevor der Verein nach 30 Tagen entweder weiter zahlt oder sich kümmert bzw. den Hund auf eine andere Pflegestelle setzt ODER kann ich dem Verein auch mitteilen, dass der Hund noch 30 Tage (falls diese Frist rechtlich kürzer sein darf, wieviele Tage müssen wir dem Verein einräumen?) ... (Mitteilen kann man ja alles, aber wäre es rein rechtlich auch so, dass der Verein, ab dem 31 Tag für die Unterbringung zuständig wäre und diese dann auch organisieren müsste?)