Kündigung vor Arbeitsbeginn - Gilt der Kündigungsausschluss der weiter unten steht auch für die Prob
vom 13.2.2008
35 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA / Bad Nauheim
Ich habe zum 01.03.2008 einen Arbeitsvertrag unterschrieben und möchte diesen nun bereits vor Arbeitsbeginn kündigen, da ich doch gerne woanders arbeiten möchte. ... In dem Vertrag ist dies nicht explizit ausgeschlossen aber man weiß ja nie. Wenn ja, zu wann läuft mein Vertrag aus, wenn ich diesen Freitag, also den 15.03.2008 die Kündigung abschicke?