Sehr geehrter Frageteller,
zunächst vielen Dank für Ihre Frage.
Das Landesarbeitsgericht Hamm hat hierzu mit Urteil vom 22.05.2012 Az: 19 Sa 1720/11
entscheiden, dass lediglich eine Klausel im Arbeitsvertrag, wonach 10 Überstunden im Monat mit dem Gehalt abgegolten sind und nicht bezahlt werden wirksam sind, denn diese Klausel benachteiligt den Mitarbeiter nicht unangemessen gem. § 307 BGB
.
Prüfen Sie also, welche konkrete Klausel in ihrem Arbeitsvertrag enthalten ist. Enthält die Klausel keine Begrenzung, sondern werden generell Überstunden nicht bezahlt, dann ist diese unzulässig. Sie können allerdings die Überstundenvergütung nur einklagen und nicht selbst abfeiern. Hier würden Sie dem Arbeitgeber einen Grund zur fristlosen Kündigung geben. Sie sollten sich vielmehr mit Ihrem Arbeitgeber bezüglich der Zulässigkeit der Klausel und dem Urlaub, der ausbezahlt werden muss, wenn Sie ihn nicht mehr nehmen können, noch einmal in Verbindung setzen.
Mit freundlichem Gruß
Peter Dratwa
Rechtsanwalt
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Diese Antwort ist vom 17.05.2014 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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