Mieterhöhung / Kappungsgrenze
vom 25.4.2024
für 60 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Aljoscha Winkelmann / Münster
Sehr geehrte Damen und Herren, Sachverhalt: In den letzten 13 Jahren wurde die Miete der bewohnten Dachgeschoßwohnung nicht erhöht. Der aktuelle Eigentümer hat in seinem Schreiben vom 26.02.2024 die Miete von derzeit 8,57€/m² auf die ortsübliche Miete von 10,39€/m² erhöht.