Anpassung des Mietvertrags- muss ich unterschreiben?
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla / Bremerhaven
Mit Ihrer Unterschrift erkennen Sie diese Änderungen verbindlich an." ---- "Grundlage der Änderung sind: - Änderung der gesetzlichen Bestimmungen - Anpassung der Nebenkostenpauschale, insbesondere Wartungskosten der Heiztherme an marktübliche Preise" Instandhaltung und Instandsetzung der Mieträume --> Hier will der Mieter die Übernahme von Kleinreparatur-Reparaturkosten von bislang 76,69 Euro im Einzelfall und maximal 204,52 Euro im Jahr auf 125 Euro im Einzelfall, bzw. max. 50% der monatlichen Nettokaltmiete im Jahr erhöhen. ... Meiner Ansicht nach nicht - Vertrag ist Vertrag.