Mangelhaftung im Fernabsatz bei in Gebrauch genommenen Textilien
beantwortet von
Rechtsanwalt Robert Weber / Berlin
Guten Tag, folgender Sachverhalt bedarf einer Klärung: Kaufvertrag im Fernabsatz zwischen Gewerbetreibendem und Privatkäufer. ... Hätte der Käufer den Mangel nicht unverzueglich nach Erhalt anzeigen muessen - sofern die Passform wirklich mangelhaft sein sollte ?