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Lenovo will nach zwei erfolglosen Reparaturen den Kaufpreis nicht zurück erstatten

| 3. November 2024 20:44 |
Preis: 45,00 € |

Kaufrecht


Beantwortet von

Sehr geehrte Damen und Herren,

im August 2023 haben wir einen Lenovo Laptop (Lenovo Yoga 9i 2-in-1 Gen 9 (14″ Intel)) erworben. Anfangs wurde der Laptop nur selten genutzt, doch nach aktiver Nutzung trat ein Fehler auf, bei dem die Tasten STRG und D konstant gedrückt blieben und Dateien gelöscht wurden. Folgende Schritte wurden unternommen:

1. Kontaktaufnahme mit Lenovo: Der Berater konnte den Fehler nicht finden und setzte den Laptop remote zurück.
2. Der Fehler trat erneut auf. Ein Techniker wurde geschickt, um die Tastatur zu tauschen.
3. Nach der Reparatur funktionierte der Laptop nur wenige Tage, bevor der Fehler wieder auftrat.
4. Eine weitere Reparatur wurde akzeptiert und der Laptop eingeschickt.
5. Einen Tag nach Erhalt des Laptops trat der Fehler erneut auf.
6. Lenovo sagte uns telefonisch eine Gutschrift oder Erstattung zu.
7. Die Technikabteilung forderte uns per E-Mail auf, den Laptop erneut einzuschicken.
8. Wir lehnten dies ab, aber Lenovo beruft sich auf die eingeschränkte Garantie Bedingungen: https://pcsupport.lenovo.com/de/de/products/laptops-and-netbooks/yoga-series/yoga-9-14irp8/83b1/83b1002cge/pf4akktt/solutions/ht100140-lenovo-limited-warranty-02-llw-02

Hier ist die Antwort von Lenovo:

"Sehr geehrter Kunde,

In Übereinstimmung mit der eingeschränkten Garantie von Lenovo, die Sie beim Kauf eines Lenovo Produkts automatisch akzeptiert haben, bieten wir ein Ersatzgerät an, wenn wir feststellen, dass das betreffende Gerät nicht repariert werden kann. Nur für den Fall, dass kein geeignetes Ersatzgerät verfügbar ist, ziehen wir in Betracht, die Rückerstattung Ihres Kaufs zu genehmigen.

Im Moment können wir mit Rücksicht auf die Servicehistorie nicht feststellen, dass das betreffende Gerät nicht repariert werden kann. Somit ist die einzige derzeit mögliche Option die Reparatur in unserem Service Center. Falls Ihr Gerät nach dem Reparaturversuch immer noch Probleme aufweist, können wir Ihren Fall erneut prüfen und gegebenenfalls andere alternative Lösungen in Betracht ziehen."

Gilt das deutsche Recht hier nicht, dass man nach zwei Reparaturen einen Anspruch auf Rückerstattung hat?

Der Laptop hat uns über 1.600 € gekostet. Man sollte doch erwarten können, dass ein Gerät dieser Preisklasse einen besseren Support anbietet. Inbegriffen ist der Premium Care Support.

Aufgrund dieses Problems bin ich als selbständige Architektin mehrfach ausgefallen und Projekte sind teilweise zwei Wochen liegengeblieben. Ich kann mir das nicht leisten und muss darauf vertrauen können, dass ich ein einwandfrei funktionierendes Gerät habe. Auf diesen Laptop kann ich nicht mehr vertrauen und möchte ihn nicht mehr behalten, auch nicht nach einer weiteren Reparatur.

Würden Sie mir bitte helfen, eine Rückerstattung zu bekommen? Was müssen wir hierfür tun? Müssen wir es akzeptieren, dass Lenovo einen weiteren Versuch zur Reparatur verlangt?

Freundliche Grüße und Danke im Voraus.

4. November 2024 | 00:27

Antwort

von


(107)
Graubündener Straße 53
28325 Bremen
Tel: 042133065183
Web: https://www.anwaltskanzlei-yildirim.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Als Käufer steht Ihnen im Rahmen der Gewährleistung bei wiederholt erfolgloser Reparaturversuchen das Recht zu, vom Kaufvertrag zurückzutreten oder eine Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Die Entscheidung liegt im Ermessen des Käufers.

Zwar steht dem Verkäufer das Recht auf zweite Andienung zu, mithin kann dieser zunächst versuchen, den Mangel zu beseitigen. Wenn der Verkäufer jedoch zweimal erfolglos versucht hat, den Mangel zu beheben, und der Mangel dennoch weiterhin besteht, gilt die Nacherfüllung in der Regel als fehlgeschlagen (§ 440 BGB).
Sie können dann, wie eingangs erwähnt, vom Kaufvertrag zurücktreten und eine Erstattung verlangen oder den Kaufpreis mindern.

Zwar könnten die Garantiebedingungen eine weitere Reparatur vorschreiben. Diese Garantie ist jedoch zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung zu sehen und darf gerade deshalb die Rechte aus der gesetzlichen Gewährleistung nicht einschränken. Das bedeutet, dass Lenovo Ihnen zwar eine Garantie bietet, aber die Rechte aus der Gewährleistung davon unberührt bleiben. Machen Sie daher von Ihren Gewährleistungsansprüchen Gebrauch und nicht von den Garantieversprechen des Verkäufers.

Sie könnten im nächsten Schritt Lenovo darauf hinweisen, dass die gesetzlichen Gewährleistungsrechte Vorrang haben und diese nicht durch etwaige Garantiebedingungen eingeschränkt werden können und dass Sie nach zwei erfolglosen Reparaturen ein Recht auf Rücktritt vom Kaufvertrag und somit auf Erstattung haben. Setzen Sie Ihrem Vertragspartner eine Frist von zwei Wochen zur Rückerstattung der Kaufsumme.

Falls Lenovo weiterhin eine Erstattung verweigert, empfiehlt es sich einen Rechtsanwalt mit der Forderungsdurchsetzung zu beauftragen. Gerne können Sie mich hierzu per Mail kontaktieren.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Ümit Yildirim, LL.M.


Bewertung des Fragestellers 18. November 2024 | 08:42

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 18. November 2024
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