Rücktritt vom Mietvertrag wg Schimmel in neuer Whg?
vom 4.1.2005
30 €
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Meine Frage ist: Würde hier eine frist- und für mich verpflichtungslose Kündigung einer juristischen Überprüfung standhalten? ... Könnte die Beseitigung des Schimmels evtl. gar als „Schönheitsreparatur“ eingestuft werden und damit, wie im Mietvertrag vereinbart, zu meinen Obliegenheiten gehören? (Der Mietvertrag sieht Renovierung/Schönheitsreparaturen beim Einzug vor.