Kündigung wg. Eigenbedarf
vom 5.3.2019
52 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Sascha Lembcke / Kiel
•Es sind zwei Eigentümer mit je 50% eingetragen (Eheleute) •Das Haus ist an 2-3 Parteien vermietet •Wir möchten dieses größere Haus selbst bewohnen (ca. 220 qm Wohnfläche), möglichst zeitnah nach Kauf. •Unser Reihenhaus (133 qm Wohnfläche) möchten wir nach dem Erwerb des größeren Hauses verkaufen. ... Fragen •Sind die mietvertraglichen Kündigungsfristen einzuhalten oder ergibt sich durch den Eigentümerwechsel die Möglichkeit einer verkürzten Kündigungsfrist?