Ist es korrekt das ich mit einem Aufhebungsvertrag theoretisch am nächsten Tag die Firma wechseln kann? ... In meinem Vertrag steht folgendes. §9 Beendigung des Arbeitsverhältnisses Das Arbeitsverhältnis endet -durch Kündigung (ordentliche als auch außerordentliche Kündigung), -durch Abschluss eines Aufhebungsvertrages, -mit Ablauf des Monats, der dem Monat vorausgeht, ab dem der Arbeitnehmer Anspruch auf Erhalt der gesetzlichen Altersrente hat oder -in dem Fall, dass durch den Bescheid eines Rentenversicherungsträgers festgestellt wird, dass der Arbeitnehmer auf Dauer erwerbsunfähig ist, mit Ablauf des Monats, in dem der Bescheid zugestellt wird. Beginnt die Rente wegen Erwerbsunfähigkeit erst nach der zustellung des Rentenbescheids, endtet das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des dem Rentenbeginn vorangehenden Tages.