mit der kostenaufstellung stellte frau b. dann also denn antrag beim sozialamt. nun erhielten wir ein schreiben, das noch unterlagen zur antragsbearbeitung fehlen würden, unter anderem einkommensnachweise von mir. nach recherche im netz stiessen wir dann darauf, das zur berechnung der einkommensgrenze auch der partner mit einbezogen wird. meinen namen entnahmen sie wohl der kopie des mietvertrages, ohne zu wissen in welchem persönlichen verhältnis frau b. und ich stehen. kurz zu unserem einkommen, und finanziellen situation: frau b. erhält ca € 860 alg1. mein monatliches nettoeinkommen liegt bei ca. € 1400. mietkosten warm: € 830. versicherungen ca. € 30 monatlich. allerdings habe wir auch noch einige ratenzahlungen (ca. € 250 monatlich, gasamt für beide). das heisst, selbst wenn frau b. wieder arbeit hätte, wäre es mit großen aufwendungen verbunden, die kosten zu tragen. derzeit, da frau b. arbeitssuchend ist, wäre es nicht machbar. das kann das sozialamt natürlich anders sehen.... zum anderen gibt es noch den aspekt der zumutbarkeit, denn immerhin hatte frau b. so gut wie keinen sozialen kontakt zu ihrer mutter. ich habe die dame weder gekannt, noch einmal in meinen leben gesehen. das erbe hat frau b. noch nicht ausgeschlagen, und auch nicht erwähnt, das sie dies tun wird. denn es sind nur verbindlichkeiten im nachlass. ... denn wir sind keine eingetragene lebensgemeinschaft, sondern lediglich partner, die sehr schnell in eine gemeinsame wohnung gezogen sind. was ist der sinnvollste schritt, um auf das schreiben zu reagieren? ... ich will die kosten in keinem fall tragen müssen, daher bedanke ich mich für ihre hilfe im voraus!