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Teilungsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft

| 9. Juni 2016 17:55 |
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Erbrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Teilungsversteigerung zwecks Aufhebung einer Erbengemeinschaft.

Nach dem Tod meines Schwiegervaters sind mein Ehemann, sein Bruder sowie meine Schwiegermutter Erben geworden. Vermögen meines Schwiegervaters ist nur vorhanden in Form eines hälftigen Miteigentums einer vermieteten 1-Zi-Eigentumswohnung, die jedoch der Bank als Sicherheit für unser bankfinanziertes Einzelhaus dient (in dem mein Ehemann, meine Schwiegermutter und ich leben). Kreditnehmer für dieses Haus sind mein Ehemann und seine beiden Eltern. Ich selbst bin Bürge für das Bankdarlehen. Der Bruder hat wider besseres Wissen die Erbschaft nicht ausgeschlagen, obwohl er mehrfach von uns darauf hingewiesen wurde, dass er nur Schulden erben würde.

Nun ist er als Miterbe nach seinem Vater im Grundbuch für die 1-Zi-Wohnung eingetragen und außerdem als Mitschuldner für unsere Haus-Darlehen. Im Grundbuch unseres Hauses stehen nur mein Mann und ich als Eigentümer, dieses ist von der Erbschaft also nicht direkt betroffen.

Der Bruder meines Mannes hat uns aufgefordert, ihn aus der Schuldnerschaft zu entlassen, was jedoch nicht in unserem Einflußbereich liegt, sondern einzig und allein durch die Bank bewilligt werden kann. Mein Mann und seine Mutter haben zunächst der Bank ihr Einverständnis mitgeteilt. Nachdem die Bank aber für die Prüfung des Antrages sehr hohe Kosten und Aufwand (Hausbesichtigung, Gutachter, etc.) verlangte und mein Schwager nicht bereit war, diese Kosten zu übernehmen, haben mein Mann und seine Mutter ihr Einverständnis zurückgezogen.

Nun hat mein Schwager die Teilungsversteigerung der 1-Zi-Eigentumswohnung zum Zweck der Aufhebung der Gemeinschaft beantragt und das Gericht hat die Zwangsversteigerung angeordnet. Ein entsprechender Eintrag ist bereits ins Grundbuch eingetragen.

Unsere Versuche einer Kontaktaufnahme beachtet er nicht, er ist offenbar nicht willens, den Antrag zurück zu nehmen.

Frage:
Wie können wir die Versteigerung der 1-Zi-ETW verhindern?
Ist eine Versteigerung überhaupt möglich, obwohl die Wohnung in voller Höhe als Sicherheit für das Haus verpfändet ist?

Die Notfrist (zur Beantragung der einstweiligen Einstellung) beim Gericht läuft noch ca. 1 Woche.
Welche Vorgehensweise raten sie uns?



9. Juni 2016 | 18:47

Antwort

von


(910)
Hussenstraße 19
78462 Konstanz
Tel: 07531-9450300
Web: https://www.anwaltskanzlei-dotterweich.de
E-Mail:

Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:

Aufgrund Basis des Antrags Ihres Schwagers hat das zuständige Amtsgericht die Zwangsversteigerung zum Zweck der Aufhebung der Gemeinschaft im Sinne der Par. 180 ff. ZVG eingeleitet. Das Gericht hat in diesem Zusammenhang zu prüfen, ob die Versteigerung zulässig ist, was nicht der Fall ist, wenn sich aus dem Grundbuch ein entgegenstehendes Recht eigentlich sollte, Par. 28 ZVG. Um Ihre Möglichkeiten, insbesondere bezüglich des Antrags auf einstweilige Einstellung der Zwangsversteigerung für bis zu sechs Monate, abschließend beurteilen zu können, ist eine Prüfung des Grundbuch sind und aller Unterlagen zum Fall erforderlich, weshalb Sie einen Rechtsanwalt vor Ort mit dieser und der Vertretung Ihrer Interessen beauftragen sollten. Wenn der Antrag gestellt ist, kann ggf. eine wirtschaftlich günstigere Lösung durch Verhandeln mit Ihrem Schwager gefunden werden.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Böhler
Rechtsanwalt


Bewertung des Fragestellers 9. Juni 2016 | 19:40

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Vielen Dank für die schnelle Beantwortung und den Hinweis auf 28 ZVG, das hilft uns schon weiter. Wir werden Ihrem Rat folgen und einen Anwalt hier vor Ort beauftragen.

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