Verschwiegenheit in einer Körperschaft des öffentlichen Rechts Unternehmensberatung
beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle / Oldenburg
Wir wären Ihnen dankbar, diesen entsprechend des vertraglich Vereinbarten in die hausinterne Prüfung von Zahlen, Daten und Fakten einzuspeisen. Das Gutachtenwerk gälte als abgenommen, „soweit nicht binnen fünf Werktagen ein Hinweis auf falsche Zahlen, Daten und Fakten in Mail- oder Schriftform erfolgt. ... Die Informationsvorenthaltung für den untersuchten Geschäftsbereich kann dazu führen, dass mit nicht abgestimmten und korrigierten Zahlen, Daten und Fakten formal ein abgenommenes Gutachtenwerk entsteht, das noch Fehler enthält.