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Arbeitsrecht, Datenschutzverletzung, Entzug von Aufgaben

| 20. Mai 2020 11:05 |
Preis: 60,00 € |

Datenschutzrecht


Beantwortet von

Guten Tag,

ich bin seit über 25 Jahren im öffentlichen Dienst tätig, seit Mitte März im Home-Office aufgrund Corona und da ich Risikopatient bin.
In unregelmäßigen Abständen muss ich meinen dienstlichen Rechner für ein Update in die Hauptstelle bringen. Dabei soll auch jedes Mal das Passwort geändert werden.
Letzten Freitag war dies wieder notwendig.

Da es aber meinem Sohn seit Donnerstag gesundheitlich nicht gut ging und meine Frau arbeiten musste, bat ich eine Kollegin den Rechner mit in die Dienststelle zu nehmen und dem dortigen IT Fachbetreuer für das Update zu übergeben; das ist auch erlaubt und der Fachbetreuer war informiert. Da der Fachbetreuer in der Abteilung auch für Mitarbeiterfälle zuständig ist gingen wir beide davon aus, dass es somit auch in Ordnung ist, dass ich ihm meine Zugangsdaten für einen Passwortwechsel übermitteln darf, da ich nicht sicher sein konnte, ob mein Sohn bis Montag (Abholung des PC) wieder gesund ist oder meine Frau noch einen Zusatzdienst leisten muss. Die Übermittlung erfolgte über eine End to End verschlüsselte Verbindung. Meine Kollegin händigte den PC dem IT Fachbetreuer aus, dies bemerkte auch mein anwesender Teamleiter, der nun wissen wollte was los ist. Der IT Fachbetreuer informierte ihn wahrheitsgemäß. Der Teamleiter meinte das wäre streng verboten, weiter unternahm er nichts; einen Anruf von ihm hätte ich zumindest erwartet, er war an diesem Tag bis 18:00 Uhr im Dienst. Der IT Fachbetreuer hat mich über den Vorgang aber informiert.

Da es meinem Sohn am Montag besser ging und meine Frau auch nicht weiter einspringen musste, bin ich am Montag in die Dienststelle gefahren um den Rechner abzuholen und das Passwort zu ändern. Dabei hat mich auch mein Teamleiter gesehen, ich bin auch durch mein Team gelaufen und habe mich wieder verabschiedet (ich befand mich über 30 Minuten im direkten Sichtbereich des Teamleiters).

Am Nachmittag kontaktierte mich der IT Fachbetreuer, dass mein Teamleiter kurz nachdem ich das Gebäude verlassen hatte, zum Chef gegangen ist und dieser dann bei Ihm vorbeikam, er solle ihm folgen und sein Handy mitnehmen. Er wurde dann sehr nachdrücklich befragt, sollte auch das private Handy zeigen, woraufhin der Chef von der Kommunikation sowie den Zugangsdaten ein Foto gemacht hat (meines Wissens ohne nach Erlaubnis zu fragen); zum IT Fachbetreuer sagte er noch er wäre nun Zeuge. Der IT Fachbetreuer war durch die Situation sehr verwirrt, ging zu seinem eigenen Teamleiter und bat um ein vier Augen Gespräch indem er auch fragte, ob irgendwelchen Intrigen gegen mich laufen würden, was der Teamleiter ausweichend mit: „Dazu darf ich nichts sagen" beantwortete.

Der IT Fachbetreuer informierte mich über den kompletten Vorgang, woraufhin ich sofort den Personalrat informierte (diesem hatte ich bereits einige Wochen zuvor meine Ahnung, das etwas gegen mich läuft, geäußert). Dieser meinte, ich solle nun erst einmal abwarten was passiert.

Meine Fragen sind nun folgende:

- Unwissentlich habe ich eine Datenschutzverletzung begangen, das ist mir klar. Auch der IT Fachbetreuer wusste nicht, dass diese Vorgehensweise verboten ist. Was kann mir nun drohen? (Abmahnung? Kündigung? eine Schwerbehinderung liegt vor, greift ev. eine unbillige Härte?)

- Darf mein Chef ohne Zustimmung ein Foto der Zugangsdaten vom Privathandy des Kollegen machen? Er wusste ja nicht, ob ich das Passwort geändert hatte und hätte sich somit auch damit einloggen können. Hat er sich somit die Daten unrechtmäßig angeeignet? Zählt dies auch als Datenschutzverletzung oder überwiegt hier die Beweispflicht? (Der Kollege hat ja ihm gegenüber ja bereits gesagt er hätte die Daten).

- Mein Teamleiter hat mich weder am Freitag telefonisch noch am Montag persönlich auf die Verfehlung hingewiesen, auch mein Chef, den ich bezüglich einer anderen Frage zwischenzeitlich kontaktiert habe, nicht. Ist dies später von Bedeutung?

- Einen Tag nach dem Vorfall kam eine E-Mail der übergeordneten Dienststelle, dass eine Passwort Änderung nicht zwingend notwendig ist und man sogar ohne Update über einen alternativen Zugang weiter arbeiten kann. Ist dies nachträglich von Bedeutung?

- Seit der zweiten Home Office Woche wurde ich auch von meinen normalen Aufgaben ohne Begründung entbunden, desweiteren wurde mir auch nicht mehr gestattet meine Arbeitszeit selbst einzubuchen und ich muss täglich einen Arbeitsnachweis vorlegen. Den von der Zentrale vorgegebene Arbeitszeitrahmen von 6-21 Uhr kann ich somit nicht nutzen, da die Telefonie nur von 8-18 Uhr möglich ist. Ist dies rechtlich überhaupt zulässig?

- Ich bin selbst Risikopatient, meine Frau arbeitet desweiteren im Hochrisikobereich. Somit stellt es für alle Mitarbeiter eine Gefahr dar, wenn ich mich in die Dienststelle begebe, das wissen auch meine Chefs. Unternommen wurde aber nichts, gehandicapte Mitarbeiter oder die, die sich in Quarantäne befinden bekommen den Rechner abgeholt. Wer dann hier die Passwort Änderung vornimmt ist unbekannt. Ich habe auch vor dem Update angefragt, ob ich in eine kleinere und näher liegende Dienststelle fahren kann, in der ein eigener Raum für mich zur Verfügung gestanden hätte, was vom Chef aber abgelehnt wurde, da diese Dienststelle zwar zum Verbund, aber nicht zum eigenen Dienstbezirk gehört. Dies hätte eine Dienstreise dargestellt, die aktuell verboten sind. Eine Kollegin durfte aber Ihren Rechner in eine für sie näher gelegene Dienststelle (des eigenen Bezirks) bringen. Steht hier der Mitarbeiterschutz nicht an erster Stelle?

Vielen Dank

20. Mai 2020 | 19:51

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Aufgrund der Weitergabe eines Passwortes ist regelmäßig eine fristlose Kündigung möglich. Nach Maßgabe von § 626 BGB kann eine solche innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Damit wäre in Ihrem Fall auch grundsätzlich zu rechnen, zumal die anderen von Ihnen geschilderten Anzeichen auch dafür sprechen.

Dass man Sie nicht auf einen solchen Verstoß hingewiesen hat, das ist unerheblich. Auch dass der zuständige IT Mitarbeiter nicht wusste, dass er nicht nach Ihrem Passwort fragen darf oder dieses benutzen darf ist unerheblich. Es ist auch nicht unbedingt nachvollziehbar, dass ihm das nicht bekannt ist, da er es ja einsehen könnte, wenn es unproblematisch wäre, dass er das dürfte. Im Ergebnis schützt insoweit also Unwissenheit nicht vor den Konsequenzen dieses Verhaltens.

Zur Vorgeschichte bezüglich der Arbeitszeiten kann icht nichts sagen.

Die Frage, ob im Rahmen der Fürsorgepflichten eine andere Möglichkeit für das Update zur Verfügung gestanden hätte, ist unerheblich dafür, ob Ihre Offenlegung des Passwortes zulässig oder unzulässig war. Sie hätte allenfalls begründet, dass Sie das Update verweigern, kann aber nicht rechtfertigen, dass Sie das Passwort unbefugt offengelegt haben.

Wenn Sie als Schwerbehinderter beschäftigt sind, dann ist nach § 174 SGB IX die Zustimmung des Integrationsamtes zu einer solchen Kündigung einzuhole.

Mit freundlichen Grüßen


Bewertung des Fragestellers 25. Mai 2020 | 03:05

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