Verjährung Rückzahlungsforderung Mobhilfe
vom 16.3.2007
20 €
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe eine Frage zur Verjährung von Rückzahlungsansprüchen aus dem "Mobilitätshilfeprogramm für Auszubildende zur Aufnahme einer betrieblichen Ausbildung mit notwendiger auswärtiger Unterbringung" des Regierungspräsidiums Dresden. (Sächsische Haushaltsordnung §23 und §44 sowie Sächs. Amtsblatt Nr. 32/95 und 26/97) Dieses Progamm sieht bzw. sah vor, das zinslose Darlehen zu erlassen,wenn nach Beendigung der Ausbildung ein Anstellungsvertrag in Sachsen unterschrieben wird.