Kündigung und Umfang der Renovierung
vom 25.9.2005
30 €
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Sehr geehrte Damen und Herren, Mit Wirkung vom 01.10.2003 habe ich einen Mietvertrag abgeschlossen (Formularvertrag). ... Ziffer 7: Sind bei Beendigung des Mietvertrages die Schönheitsreparaturen entsprechend Ziffern 2-4 nicht fällig, so zahlt der Mieter an den Vermieter einen Kostenersatz für die seit der letzten Durchführung der Schönheitsreparaturen erfolgte Abwohnzeit im Fristenzeitraum gem. ... Nun meine Frage: Inwieweit wäre ich bei Auszug verpflichtet zu renovieren, da § 16 Ziffern 2 ff. nicht greifen und wer würde bei Fortsetzung des Mietverhältnisse für Schönheitsreparaturen aufkommen müssen, da in § 29 eine Renovierung nur bei Auszug geregelt ist ?