Rechte für AN bei Freistellung durch AG nach Kündigung (durch AN)
vom 25.2.2011
50 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Ingo Bordasch / Berlin
Sachverhalt: - ich habe meinen Arbeitsvertrag zum 30.06.2011 gekündigt. - mein AG hat mich daraufhin mit sofortiger Wirkung freigestellt. - die Freistellung erfolgte widerruflich unter Fortzahlung des Gehaltes - Zitat aus der Freistellung: "Sie sind innerhalb dieses Zeitraumes in der Verwertung Ihrer Arbeitskraft frei, wobei Ihnen jede selbständige oder unselbständige Wettbewerbstätigkeit (Beteiligung oder Tätigkeit für ein Konkurrenzunternehmen) untersagt ist. Mit der Freistellung ist der für dieses Jahr noch zustehende Erholungsurlaub abgegolten" Die Fragen dazu: 1. Innerhalb von welcher Frist muss ich für meinen AG erreichbar (bzw. wieder verfügbar) sein, wenn dieser die Freistellung widerruft?