1) Ein Ehepaar mit vier Kindern hat einen Mietvertrag mit mir, beide haften daraus gesamtschuldnerisch. Beide haben Privatinsolvenz angemeldet. 2) Der Ehemann entzieht sich seiner Verantwortung, zahlt keinen Unterhalt und ist erstmal unbekannt verzogen 3) Es bestehen Mietschulden von mehr als einer Monatsmiete, so dass ich den Mietvertrag frislos kündigen könnte - dies ist auch der Wunsch der zurückgebliebenen Ehefrau mit den Kindern 4) Die Frau arbeitet und beantragt Aufstockung bzw. ... Frage: Ist es notwendig und ratsam, dass ich den Mietvertrag fristlos kündige und mit der zurückgebliebenen Ehefrau einen neuen Mietvertrag abschließe, damit sie den vollen Mietzuschuss nach SGB erhalten kann oder reicht der vorhandene Mietvertrag, den beide Ehepartner unterzeichnet haben, aus Ist es möglich mittels Urkundenklage auf Basis des Mietvertrages (gesamtschulnderischen Haftung beider Ehepartner) ausschließlich den Ehemann auf Zahlung der ausstehenden Mietschulden zu verpflichten?