Anspruch auf Teilzeit nach Elternzeit / evtl. Aufhebungsvertrag mit Abfindung ?
vom 17.1.2011
58 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Ingo Bordasch / Berlin
Ich bin seit Juni 2000 in meiner Firma in Vollzeit beschäftigt. ... Habe ich einen rechtlichen Anspruch auf Abfindung, wenn der AG meinen Teilzeitantrag nicht entsprechen kann und wenn ja, in welchem Umfang (allg. üblich ist ja wohl 1/2 Bruttogehalt pro Jahr Betriebszugehörigkeit) Oder wäre eine Einigung mit dem AG auf eine greingfügige Abfindung als 10 halbe Bruttogehälter sinnig ?