. § 7 Instandhaltung Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die dem Mieter an den ihm gehörenden Einrichtungsgegenständen durch Feuchtigkeitseinwirkung entstehen, gleichgültig welcher Art, Herkunft, Dauer und welchen Umfangs die Feuchtigkeitseinwirkung ist, es sei denn, dass der Vermieter den Schaden vorsätzlich oder grobfahrlässig herbeigeführt hat oder der Schaden durch das Bauwerk bedingt ist. ... b) Nach meinem Verständnis läuft Abs. 3 darauf hinaus, das eine verschuldensunabhängige, nicht näher bezifferte Haftung für einen Schlüsselverlust enthalten ist. ... Zu §7 Wenn Schäden durch Feuchtigkeit am Mieteigentum entstehen, dann i.d.R. durch Baumängel oder z.B.