Guten Tag, habe am 8.6. von einer Kanzlei eine Abmahnung erhalten, weil ich in meiner Widerrufsbelehrung den Zusatz eingefügt habe, das unfrei versandte Ware nicht angenommen wird.Die Kanzlei ist von einem Klienten beauftragt worden der ebenfalls wie ich Artikel auf eBay anbietet - eine beglaubigte Vollmachtskopie lag dem Schreiben der Kanzlei allerdings NICHT bei.Inzwischen ist mir bewusst, dass ich dafür zu Recht abgemahnt werde. ... Landgericht überprüft werden kann, für jeden Fall - jetzt kommt der Teil den ich nicht verstehe - der Zuwiderhandlung unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs sowie der Möglichkeit, einzelne Verstösse zu einer rechtlichen Handlungseinheit zusammenzufasen, ab sofort zu unterlasen, bei Verkäufen über das Internet Verbraucher falsch über die gesetzl.