Sehr geehrte Fragesteller,
da Kaufverträge über ein PKW mündlich abgeschlossen werden können, ist nach Ihrer Schilderung bereits durch das Telefonat ein Kaufvertrag geschlossen worden. Die anschließende E-Mail ist daher als schriftliche Bestätigung des Kaufvertrages anzusehen.
Schwierig könnte jedoch der Beweis des Abschlusses des Kaufvertrages sein. Die Mail, die Sie zitiert haben, ist keine eindeutiger Beweis des Abschlusses eines Kaufvertrages, da darin die Gegenseite davon schreibt, das Fahrzeug "nach Möglichkeit in dieser Woche käuflich (zu) erwerben". Möglichkeit könnte sich hierbei auf "dieser Woche" beziehen, aber auch auf den Kauf selbst. Daher müsset die Mail interpretiert werden, gegebenenfalls im Zusammenhang weiterer Mails. Zu welcher Beurteilung ein Gericht kommen wird, kann von hier nicht vorhergesagt werden.
Aber der Abschluss des Kaufvertrages könnte auch durch Zeugen bewiesen werden können, wenn das Telefonat, in dem der Kaufvertrag abgeschlossen wurde, nicht mit dem Eigentümer des Fahrzeuges geführt worden ist. Andernfalls kann der Beweis in einem gerichtlichen Verfahren auch durch Parteivernahme erfolgen, wenn das Telefonat vom Eigentümer selbst geführt wurde.
Zusammengefasst kann daher festgestellt werden, dass, nach Ihrer Schilderung, ein Vertrag zustande gekommen ist; der Beweis dessen jedoch nicht einfach ist.
Wenn Sie Ihre Ansprüche geltend machen möchten, rate ich dazu einen Rechtsanwalt seiner Wahl zu beauftragen. Gerne steht ihm unsere Kanzlei dazu zur Verfügung, wobei die von Ihnen hier gezahlte Erstberatungsgebühr angerechnet wird. Auch eine größere örtliche Entfernung steht einer Mandatsübernahme nicht im Wege, da die Kommunikation auch gut über Telefon, EMail, Post und Fax erfolgen kann.
Aufgrund des Streitwertes müssen Sie im Falle einer Klage einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl mit Ihrer Vertretung beauftragen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann,
sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen
übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.
Ich hoffe, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, weitergeholfen zu haben.
Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Möglichkeit der kostenlosen Nachfrage.
Für eine weiterführende Interessenvertretung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Bordasch
Rechtsanwalt
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Antwort
vonRechtsanwalt Ingo Bordasch
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Hallo vielen Dank schon mal für die Antwort, die Email die Sie oben gelesen haben wurde geschickt nachdem wir den Käufern diese Email geschickt hatten:
Ja die Auktion könnte beendet werden wenn Ihr mir per EMail bestätigt das Ihr den Bus zu 100% kauft, Ihr könnt mich auch jeder Zeit auf dem Handy oder Festnetz 08741/949119 anrufen.
Liebe Grüße
Die Möglichkeit bezog sich auf diese Woche, da wir ja nicht genau wussten wann der Brief von der Bank per Post ankam.
Liebe Grüße
Dorrer
Sehr geehrte Fragesteller,
eine solche Ausgangsmail erleichtert die Beweisführung natürlich erheblich, daher auch mein Hinweis auf den gesamten Mailverkehr.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Bordasch
- Rechtsanwalt -