Nutzungsentgelte
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Zimmlinghaus / Trier
Im Falles des Leasings ist eine Berechnung für jede durchgeführte Untersuchung vielleicht noch nachvollziehbar. ... Um allen Kinder- und Jugendärzten unser Gerät zum selben Preis von 4 Euro pro Messung anbieten zu können, muss jeder Kinder- und Jugendarzt denselben Preis bezahlen, sonst rechnet es sich in der Summe über alle Kinder- und Jugendärzte nicht. Der ganz große Vorteil dieses Geschäftskonzepts ist, dass wir in der Lage sind unsere Geräte jedem Kinder- und Jugendarzt –und somit allen Kindern!!!