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Stundentafel, maximale Stundenanzahl pro Woche, Nachmittagsunterricht

| 19. August 2025 20:44 |
Preis: 60,00 € |

Schule, Hochschule, Prüfungen


Beantwortet von

Sehr geehrte Anwälte,
mein Sohn besucht die 6. Klasse Gymnasium in Hessen. Die Stundentafel besagt, dass Geo, PoWi und Geschichte in der 5.+ 6. Klasse insgesamt 6 Wochenstunden beträgt. Er hat in der 5. Klasse bereits 2 Wochenstunden Geografie gehabt. In der 6. Klasse hat er nun 2 WSt. Geo, 2 WSt. PoWi und 2. Wst. Geschichte. Also insgesamt nun 8 Wochenstunden. Auch die Klassenleitungsstunde beträgt dieses Jahr wie letztes Schuljahr 1 Wochenstunde. Hier meine 1. Frage. Ist es rechtlich okay, dass 3 Wochenstunden mehr unterrichtet werden.

2. Er hat 3x pro Woche Nachmittagunterricht. Ist dies rechtens? Montag bis zur 8. Stunde, Mittwoch und Donnerstag bis zur 9. Stunde (bis 15:20 Uhr) mit 45 Minuten Mittagspause um 13:00 Uhr.

3. Zwischen den regulären Stunden gibt es eine sogenannte "Lernzeit", wo die Kinder Hausaufgaben machen der oder Themen nacharbeiten jeweils nur die Hauptfächer. Gilt dies als regulärer Unterricht? Es sind 2 Wochenstunden.

Und 1 Stunde "LionsQuest" kommt auch noch dazu. Somit kommen wir auf 34 Wochenstunden.

Vielen Dank für Ihre Zeit und Ihre Antwort.
Freundliche Grüße

19. August 2025 | 22:31

Antwort

von


(951)
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Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage , die ich Ihnen wie folgt beantworte:

Zunächst muss ich vorausschicken, dass mir Ihre einleitende Fragestellung - möglicherweise aufgrund meiner eigenen nur rudimentären Kenntnisse der Mathematik - noch ein wenig verborgen bleibt.

Sie schildern drei Fächer (Geo, PoWi und Geschi), die insgesamt 6 Wochenstunden (Wst) sowohl in der 5. als auch der 6. Klasse (5.+ 6. Klasse) stattfinden sollen.

Statt finden derzeit, also in der 6. Klasse, "2 WSt. Geo, 2 WSt. PoWi und 2. Wst. Geschichte", also nach Adam Riese 6 Wst.

Sie addieren hier nun noch die die 2 WSt. Geo aus der 5. Klasse hinzu, wodurch Sie auf 8 WSt kommen, dies addiert mit einer Klassenleitungsstunde ergibt bei Ihnen 9 Wst, davon 3 über Soll.

Wenn ich das so richtig verstanden habe, erlaube ich mir zunächst einmal die Bemerkung, dass Sie die beiden Geostunden nicht doppelt anrechnen können. Was in der 5. Klasse war, war in der 5., spielt aber m.E. für die WSt-berechnung der 6. Klasse keine Rolle mehr.


Frage 1:
"1. Frage. Ist es rechtlich okay, dass 3 Wochenstunden mehr unterrichtet werden."


Von meiner obigen Vorbemerkung ausgehend, wären es daher nach meiner Rechnung nur 1 Stunde mehr, wobei es aber auch vor allem noch auf den Gesamtstundenplan laut Stundentafel ankommen wird (siehe gleich unter Fazit).



Frage 2:
"Er hat 3x pro Woche Nachmittagunterricht. Ist dies rechtens? Montag bis zur 8. Stunde, Mittwoch und Donnerstag bis zur 9. Stunde (bis 15:20 Uhr) mit 45 Minuten Mittagspause um 13:00 Uhr."


Dies ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit rechtens, wenn es sich bei der Schule Ihres Sohnes um eine Ganztagesschule i.S. von § 15 Hessisches Schulgesetz (HSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 2023 handeln sollte.


Frage 3:
"Zwischen den regulären Stunden gibt es eine sogenannte "Lernzeit", wo die Kinder Hausaufgaben machen der oder Themen nacharbeiten jeweils nur die Hauptfächer. Gilt dies als regulärer Unterricht? Es sind 2 Wochenstunden. Und 1 Stunde "LionsQuest"

Lernzeiten, in denen Hausaufgaben oder Themen in Hauptfächern nachgearbeitet werden, zählen nicht automatisch als regulärer Unterricht, sofern sie nicht ausdrücklich im Rahmen des Unterrichtsfaches verordnet sind.

1 Stunde "LionsQuest" sollte hier zur verpflichtenden Unterrichtszeit gehören.



Fazit:

Maßgeblich wird hier noch einmal eine genaue Arithmetik der einzelnen Wst Ihres Sohnes in Zusammenschau mit der jeweils für die Schule konkret gültigen Stundentafel nach § 9 V HSchG sein. Der Vergleich der sich dann aus dieser Stundentafel ergebenen regulären Pflichtunterrichtsstunden mit Ihrem Rechenergebnis führt dann auch zur Lösung Ihrer Eingangsfrage.

Zwingend abziehen werden Sie bei Ihrer Berechnung vermutlich die 2 Wst Geo aus der 5. Klasse sowie womöglich auch die 2 Wst "Lernzeit" je nach individueller Ausgestaltung der Schule.

Und noch in eigener Sache: bitte hier keine Klarnamen verwenden, da Frage nicht auf vertraulich gestellt und dadurch für Dritte ungehindert einsehbar.


Mit freundlichen Grüßen aus Dortmund

Raphael Fork
-Rechtsanwalt-


Rechtsanwalt Raphael Fork

Rückfrage vom Fragesteller 19. August 2025 | 22:52

Danke für Ihre Antwort. Vielleicht sollten Sie die Frage nicht annehmen, wenn Sie die Stundentafel für das Gymnasium der 5./6. Klasse in Hessen nicht kennen.
Es handelt sich n i c h t um eine Ganztagsschule.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 19. August 2025 | 23:09

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Nachfrage , die ich Ihnen wie folgt beantworte:



Nachfrage 1:
"Vielleicht sollten Sie die Frage nicht annehmen, wenn Sie die Stundentafel für das Gymnasium der 5./6. Klasse in Hessen nicht kennen."

Ich brauche nun aber mit Blick auf Ihre aus der Hüfte geschossenen "Bewertung" die konkret geltende Stundentafel einer mir unbekannten Schule tatsächlich nicht zu kennen, um nun festzustellen, dass an der Schule Ihres Sohnes alles mit rechten Dingen zugehen wird.



Mit freundlichen Grüßen aus Dortmund

Raphael Fork
-Rechtsanwalt-

Bewertung des Fragestellers 22. August 2025 | 18:54

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