MIetkaution Zurückbehaltungsrecht bei ausbleibendem Nachweis
vom 21.2.2019
52 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Georg Schohl / St Ingbert
Wir haben nun mit Verweis auf <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/551.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 551 BGB: Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten">§ 551 BGB</a> und den Mietvertrag mit ähnlich formulierter Klausel einen Nachweis über die rechtmäßige Anlage der Kaution gefordert. Diese muss, hier sind BGB und Mietvertrag gleichlautend "bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz" und inkassofest angelegt werden.