Sehr geehrter Fragesteller,
Ich beantworte Ihre Frage auf Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben. Bitte beachten Sie, dass schon geringe Abweichungen im Sachverhalt zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen können.
Falsche Nebenkostenabrechnungen müssen nicht gezahlt werden. Ihr Vater hat geringere Nebenkosten gezahlt weil er gewisse Aufgaben übernommen hat. Diese Aufgaben hat er ab Februar nicht mehr übernommen. Der Grund spielt hier keine Rolle. Der Vermieter hatte das Recht die Arbeiten selbst vorzunehmen oder vornehmen zu lassen und Ihrem Vater in Rechnung zu stellen.
Wenn die Nutzung der Garage unentgeltlich erfolgte und sich die Nutzung nicht geändert hat, ist davon auszugehen, dass beide Parteien von eine Unentgeltlichkeit ausgingen (oder meinten, die Zahlungen wären mit der Miete abgegolten). Wenn sich allerdings Anhaltspunkte finden, dass der Vermieter und Ihr Vater sich darüber bewusst wären, dass die Überlassung nur aus Nettigkeit kostenlos ist, kann hier die haus eine Nutzungsentschädigung geltend gemacht werden.
Meiner Erfahrung nach würde ein Prozess zu diesen Fragen insgesamt zu einem Vergleich führen. Unterm Strich wären Sie dann wirtschaftlich durch die Gerichtskosten schlechter gestellt als jetzt. Andererseits haben Sie den Vermieter aber auch nicht "durchkommen" lassen. Die Entscheidung was Ihnen wichtiger ist und wie Sie am besten schlafen müssen Sie treffen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten rechtlichen Überblick verschaffen. Sollten Rückfragen bestehen, nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Krueckemeyer
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Andreas Krueckemeyer
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Vielen Dank für die schnelle Antwort. Leider erschließt sich mir die Rechtslage aus Ihrer nicht so ganz. Die Vereinbarung war keine Nettigkeit, sondern eine Leistung gegen Gegenleistung. Wobei die Leistung ja nicht aus bösen Willen nicht mehr erbracht wurde, sondern mit dem Eintritt des Todes. Ich strebe keinesfalls einen Rechtsstreit an. Ich hätte die Vm nur gern erneut schriftlich aufgefordert mir wenigstens die Kosten von Januar und Februar zu erstatten und zusätzlich die Kosten für die Garage für Mai bis Juli, da die Garage meinerseits nicht mehr genutzt wurde, bzw sie ja den Schlüssel Ende April bekommen hat und die Garage geräumt übergeben wurde. Ich also keinerlei Handhabe mehr über die Garage hatte. Es existiert ja keinerlei schriftliche Vereinbarung über Kosten. Ich finde es sehr fragwürdig den Tod einer Person zum Anlass zu nehmen, um die Nebenkosten zu erhöhen. Es scheint hier, als wolle die Vm den größt möglichen Profit heraus holen. Mich hätte jetzt interessiert ob ich mich mit einer Aufforderung der oben genannten Erstattung im rechtlichen Rahmen bewege. Ich war der Meinung rückwirkend erhobene Kosten, die vorher nicht existent waren hätten seitens der Vm angekündigt werden müssen wenn nicht sogar vertraglich festgehalten. Mit keiner Silbe wurde von ihr erwähnt, dass diese Kosten nun neu und rückwirkend berechnet würden.
Sollte das trotzdem so rechtens sein, werde ich mich wohl damit abfinden müssen, wenn auch Zähne knirschend.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Fragesteller,
Es tut mir leid, falls ich mich missverständlich ausgedrückt habe.
Die Gartenarbeit wurde nicht mehr erbracht, der Grund hierfür liegt in der Rechtssphäre Ihres Vaters und ist daher von ihm zu vertreten. Insoweit besteht also eine Ersatzpflicht. Das mag zynisch klingen, ist aber die Rechtslage.
Eine rückwirkende Mieterhöhung für die Garage ist nicht möglich. Wenn aber der Vermieter und Ihr Vater sich einig waren, dass die Garage nicht Teil des Mietvertrages war sondern nur aus gutem Willen überlassen wurde, kann der Vermieter dies jederzeit ändern und eine angemessene Miete verlangen. Meines Erachtens dürfte dies Ihrer Schilderung nach aber eher unwahrscheinlich sein. Ich glaube, der Vermieter versucht alles rauszuholen was geht und lässt sich hier auch von moralischen Bedenken nicht stoppen.
Die Monate die Ihr Vater die Leistung erbracht hat, müssen nicht bezahlt werden.
Außerdem sollten Sie die Zahlungen für die Garage komplett verweigern (nicht erst ab Schlüsselübergabe) bis die Gegenseite erklärt aus welchem Grund "plötzlich" eine Miete fällig wird.
Sollten Sie weitere Rückfragen haben, können Sie mich via E-Mail kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
Krueckemeyer
Rechtsanwalt