Für wen muß Lohn gezahlt werden ?
vom 9.1.2015
50 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle / Oldenburg
Frau hält bisher 90 % ,Ehegatte und Tochter je 5 % Anteile,Anteile können beliebig verteilt werden. Frau ist GF,kümmert sich um die Buchhaltung und ist noch vorrangig in einem angestellten Verhältnis zu 75 % beschäftigt,Ehegatte ist Techniker-Meister und macht zu 100% mit einem Mitarbeiter ,welcher 50 % in der Werkstatt beschäftigt ist und 50 % in einem anderen Unternehmen tätig ist, die Werkstatt,Tochter studiert Maschienenbau und arbeitet sooft sie kann mit.