Vorsteuervorauszahlung falsch angeben
beantwortet von
Rechtsanwalt Franz Meyer / Krefeld
Sehr geehrter Rechtsanwalt, leider habe ich bei den monatlichen Umsatzsteuerklärungen einen Vorsteuerabzug offensichtlich zu hoch angegeben, und erst bei der Jahressteuererklärung bemerkt. Ich bin freiberuflicher Softwareentwickler und mache EÜR. Kann ich das noch nachträglich beheben bzw. was kann mir drohen ?