Achtung Archiv
Diese Antwort ist vom 15.09.2004 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Jetzt eine neue Frage stellen
Welche Sanktionen Sie erwarten hängt zunächst davon ab, ob Sie bei diesem Unternehmen als Arbeitnehmer oder als selbstständiger Subunternehmer beschäftigt sind.
Soweit Sie dort, was ich unterstelle, als Arbeitnehmer beschäftigt sind, dürften die Hauptfolgen nicht Sie, sondern Ihren Arbeitgeber treffen. Gleichwohl ist für den von Ihnen bezogenen Lohn Lohnsteuer/Einkommensteuer nachzuzahlen, und zwar für die gesamten 1 1/2 Jahre. Hierfür haften Sie gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber (wobei die Lohnsteuerstellen der Finanzämter im Regelfall zunächst auf den Arbeitgeber zugehen). Haben Sie für das letzte Jahr eine Einkommensteuererklärung abgegeben, in der Sie diese Einkünfte nicht angegeben haben? Wenn ja, liegt hierin noch eine Steuerhinterziehung, bei der die Strafe insbesondere davon abhängt, in welcher Höhe hier Steuern hinterzogen wurden. Wenn Sie eine Einkommensteuerklärung nicht abgegeben haben, besteht insoweit auch keine Strafbarkeit.
Hinsichtlich der wohl auch nicht abgeführten Sozialversicherungsbeiträge besteht zunächst ebenfalls eine Haftung des Arbeitgebers, darüber hinaus auch eine - allerdings zeitlich begrenzte - Haftung für Sie. Strafbar hat sich insoweit der Arbeitgeber gemacht. Eine Strafbarkeit Ihrerseits könnte hier allerdings vorliegen, wenn Sie in dieser Zeit z.B. eine beitragsfreie Krankenversicherung (etwa in Form der Familienversicherung) gehabt haben, hier könnte dann evtl. ein Betrugstatbestand erfüllt sein.
Insgesamt also für Ihren Arbeitgeber ein größeres Risiko als für Sie.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Udo Meisen
Rechtsanwalt
Rückfrage vom Fragesteller
15.09.2004 | 14:14
ich bin als freiberuflicher mitarbeiter beschäftigt und habe in der gesammten zeit keine steuererklärung gemacht und abgegeben, genauso wenig bin ich seit über einem jahr weder gesetzlich noch privat versichert.
sieht es somit jetzt anders aus??
danke nochmal im vorraus für die schnelle antwort.
mfg
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
15.09.2004 | 15:52
Sie schreiben, daß Sie seit 1 1/2 Jahren schwarz arbeiten, also dürften nur die Jahre 2003 und 2004 betroffen sein, problematisch können darüber hinaus in Ihrem Fall auch nur die Einkommensteuer und evtl. die Umsatzsteuer sein, nicht die Sozialversicherung.
Haben Sie Ihrem Arbeitgeber Rechnungen geschrieben, in denen Sie 16% Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) offen ausgewiesen haben? Wenn ja, schulden Sie diese dem Finanzamt, wenn nein, sind Sie als Selbstständiger nur dann nur umssatzsteuerpflichtig wenn Ihr Umsatz im letzten Jahr 17.500,- € oder im laufenden Jahr 50.000,- € übersteigt.
Bleibt noch die Einkommensteuer. Hier kann von Ihnen, auch wenn die Frist eigentlich seit einigen Monaten abgelaufen ist, immer noch eine Steuererklärung abgegeben werden, notfalls im Rahmen einer strafbefreienden Selbstanzeige. (Dies gilt auch für die Umsatzsteuer, soweit hier nach dem oben Gesagtem eine Umsatzsteuerpflicht besteht). Insgesamt ist es daher wahrscheinlich noch möglich, eine Strafbarkeit, wenn Sie denn gegeben ist, noch abzuwenden. Hierzu wenden Sie sich allerdings am Besten an einen Steuerberater oder (in Ihrem Fall wohl besser) einen Fachanwalt für Steuerrecht, der dann auch gleichzeitig prüfen kann, ob in Ihrem Fall nicht vielleicht doch eine sogenannte Scheinselbständigkeit vorliegt, bei der die Verantwortlichkeiten wieder in Richtung Ihres Auftraggebers verschoben wären.
Mit freundlichen Grüßen
Udo Meisen
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht.