EU Bürger in Deutschland
vom 30.10.2014
63 €
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Aktuellen Kostenvorschlag
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Mein Arbeitgeber zieht die fälligen Steuern von meinem Gehalt ab. Neben den fälligen Steuern werden auch die fälligen Arbeitnehmerbeiträge zu den gesetzlichen Sozialversicherungen (Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung) vom Arbeitgeber direkt vom Lohn einbehalten.