Schutzpflicht Vermieter, Einbrüche, Mitschuld?
vom 1.12.2011
40 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M. / Isernhagen
, ansonsten würden in Absprache mit dem Vermieter rechtliche Schritte eingeleitet. Die Hausverwaltung weist in ihrem Schreiben zusätzlich auf folgende Punkte hin: -Grundsätzlich sei eine Mietminderung möglich, wenn Mängel an der Mietsache vorlägen und diese angezeigt würden. ... Sollte ich die beiden ausstehenden Mieten überweisen, da eine Aufrechnung mit der Miete evtl. nicht rechtens ist?