Sehr geehrte Fragenstellerin,
unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes und des mitgeteilten Sachverhaltes möchte ich Ihre Frage wie folgt beantworten:
1. Lärmbelästigung
Voraussetzung für eine Mietminderung wegen Lärmbelästigung ist eine "Unzumutbarkeit der Störung". Der Mieter muss also durch den Lärm etc. unzumutbar gestört werden.
Sie müssen die Unzumutbarkeit allerdings nachweisen können. Gerade bei Lärmstörungen ist dazu erforderlich, dass ein sog. Lärmprotokoll über eine längeren Zeitraum (einige Wochen) angefertigt wird, in dem Beginn, Ende und Art der Lärmbelästigung protokolliert werden.
Darüberhinaus müssen Sie dem Vermieter die Störung anzeigen, damit dieser Kenntnis davon erlangt und ggf. etwas dagegen unternehmen kann.
2. Mietfläche
Nach der ständigen Rspr. des Bundesgerichtshof können Mieter einen Anspruch auf Mietminderung haben, wenn die vertraglich vereinbarten Wohnfläche von der tatsächlichen Wohnfläche abweicht. Dabei muss es sich jedoch um eine erhebliche Abweichung handeln. Diese liegt grds. vor, wenn die wirkliche Wohnfläche um mehr als zehn Prozent von der im im Mietvertrag angegebenen Wohnfläche abweicht.
Grundlage der Entscheidungen war allerdings immer die angegebene Wohnfläche im Mietvertrag.
In einem aktuellen Urteil hat der Bundesgerichtshof (Urteil vom 23.6.2010, Az. VIII ZR 256/09
) allerdings einem Mieter ebenfalls einen Anspruch auf Mietminderung zugesprochen, obwohl die Wohnfläche lediglich in einer Wohnungsanzeige (vergleichbar mit Exposé) und nicht innerhalb des Mietvetrages angegeben war.
Dazu der BGH:
"Das Fehlen von Angaben zur Wohnungsgröße im Mietvertrag könne nicht so ausgelegt werden, dass den Vertragspartnern die Quadratmeterzahl egal gewesen sei und dass sie darüber gar keine verbindliche Vereinbarung treffen wollten. Vielmehr seien beide erkennbar von der in Annonce und Skizze genannten Zahl ausgegangen. Eine Vereinbarung über die Wohnfläche von ... Quadratmetern sei - wenn auch nicht schriftlich - zustande gekommen."
Nach dieser aktuellen Rspr. des BGH können Sie die Miete wegen erheblicher Abweichung der Wohnfläche trotz fehlender Angabe innerhalb des Mietvertrages mindern.
3. Umzugskosten/Maklerprovison
In Betracht kommt eine Anfechtung des Mietvertrages wegen arglistiger Täuschung.
Durch die Anfechtung ist der Mietvertrag als von Anfang an nichtig anzusehen. D.h. er wird so behandelt, als hätte er nie bestanden.
Ersetzt werden so dann alle Kosten aus dem Vertrag. Der Geschädigte ist so zu stellen, als ob der Vertrag nie geschlossen worden wäre.
Voraussetzung für einen etwaigen Anspruch wäre allerdings eine arglistige Täuschung seitens des Vermieters, welche von Ihnen nachgewisen werden müsste.
4. Nebenkosten
Zu niedrige Nebenkostenvorauszahlungen ändern grds. nichts an Ihrer Pflicht zur Nachzahlung.
Gem. § 560 IV BGB
können Sie allerdings eine Anpassung der Nebenkostenvorauszahlung auf eine angemessene Höhe vornehmen.
Macht der Vermieter allerdings bewusst unrichtige Angaben bezüglich der Vorauszahlungen (bemisst er diese z.B. bewusst zu niedrig), so liegt eine Pflichtverletzung seitens des Vermieters vor. Diese kann bei deutlicher Überschreitung durch die tatsächlichen Betriebskosten ein Recht zur fristlosen Kündigung gewähren und einen Anspruch auf Freistellung begründen.
Ich hoffe, Ihnen mit der Beantwortung Ihrer Frage weitergeholfen zu haben.
*Hinweis:
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass dieses Portal eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern ausschließlich dazu dient, eine erste rechtliche Beurteilung auf Grundlage des von Ihnen mitgeteilten Sachverhaltes zu geben.
Durch das Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.
- Jetzt Frage stellen
- So funktioniert es
-
Topthemen
- Alle Rechtsgebiete
- Anwaltsrecht & Gebührenrecht & Verfahrensrecht
- Arbeitsrecht
- Ärger und Probleme mit Firmen
- Ausländerrecht
- Baurecht & Architektenrecht
- Datenschutzrecht
- Erbrecht
- Familienrecht
- Generelle Themen
- Gesellschaftsrecht
- Grundrechte
- Hauskauf & Immobilien & Grundstücke
- Inkasso & Mahnungen
- Insolvenzrecht
- Internationales Recht
- Internetauktionen
- Internetrecht & Computerrecht
- Kaufrecht
- Kredite
- Medienrecht
- Medizinrecht
- Mietrecht & Wohnungseigentum
- Nachbarschaftsrecht
- Reiserecht
- Schadensersatz
- Schule & Hochschule & Prüfungen
- Sozialrecht
- Sozialversicherungsrecht
- Steuerrecht
- Strafrecht
- Tierrecht & Tierkaufrecht
- Transportrecht & Speditionsrecht
- Urheberrecht & Markenrecht & Patentrecht
- Vereinsrecht
- Verkehrsrecht
- Versicherungsrecht & Privatversicherungsrecht
- Vertragsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wirtschaftsrecht & Bankrecht & Wettbewerbsrecht
- Zwangsvollstreckung & Zwangsversteigerung
- Anwälte